Politik

DWN-Bürgerinfo: Vorsicht bei der Nutzung von FFP2-Masken - eigentlich für einmaligen Gebrauch geeignet

Lesezeit: 1 min
19.01.2021 22:50  Aktualisiert: 19.01.2021 22:50
Die Bundesregierung hat zwar angeordnet, dass die Bürger in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften sogenannte OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen der Standards KN95/N95 oder FFP2 tragen müssen. Doch es müssen einige Punkte beachtet werden. Sollte beispielsweise die FFP2-Maske nach der Nutzung feucht sein, ist sie unbedingt auszutauschen. FFP2-Masken sind im Berufsleben eigentlich nur für den einmaligen Gebrauch gemacht.
DWN-Bürgerinfo: Vorsicht bei der Nutzung von FFP2-Masken - eigentlich für einmaligen Gebrauch geeignet
Eine Frau trägt bei ihrem Einkauf in einem Supermarkt eine FFP2-Schutzmaske. Seit dem 18.01.2021 gilt in bayerischen Bussen, den Trams, den U- und S-Bahnen sowie in allen Geschäften eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Schutzmasken. (Foto: dpa)

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Die dpa meldete: Der bis Ende Januar befristete Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland wird bis Mitte Februar verlängert. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder am Dienstag bei ihrer Schaltkonferenz beschlossen. Zugleich vereinbarten sie, die Maskenpflicht zu verschärfen. So müssen künftig in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften sogenannte OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen der Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden. Normale Alltagsmasken sind dort dann nicht mehr zugelassen.

Es muss zunächst angesprochen werden, dass eine FFP2-Maske eigentlich nur für den einmaligen Gebrauch geeignet ist. Doch im Privatbereich sind die zeitlichen Intervalle maßgeblich. „Im Pandemiegebrauch werden FFP2-Masken wahrscheinlich selten in Acht-Stunden-Schichten getragen, sondern eher jeweils kurze Zeiten im Supermarkt oder beim Tanken. Werden Masken also wiederverwendet, sollte die Maske zwischen den Trage-Intervallen so gelagert werden, dass sie gut trocknen kann und keine Gegenstände kontaminiert“, empfiehlt die „DAZ“.

Die maximale Tragezeit von FFP2/FFP3-Masken „beträgt grundsätzlich längstens 2 Stunden mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten. Bei einer FFP-Maske ohne Ausatemventil beträgt die maximale Tragezeit längstens 75 Minuten mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten“, berichtet die „Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege“ (BGW).

Wa.de“ wörtlich: „Eine FFP2-Maske ist, wie der bekannte weiße Zellstoff-Mundschutz, für den einmaligen Gebrauch geeignet. Sie kann, insbesondere in privater Nutzung, aber über mehrere Stunden getragen werden. Sollte die Mund-Nasen-Bedeckung allerdings feucht sein, ist sie unbedingt auszutauschen. Doch es gibt Tipps, wie auch eine FFP2-Maske gereinigt und danach wiederverwendet werden kann. Experten halten das - für den Privatgebrauch - durchaus für möglich.“

Die „Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik“ (BGHW) berichtet im Zusammenhang mit der beruflichen Nutzung von FFP2-Masken: „Vor dem Hintergrund dass sich sowohl innen an der Maske Aerosole vom Träger und außen an der Maske unter anderem Bakterien und Viren sind FFP2-Masken nach spätestens einer Schicht zu entsorgen, um zu verhindern, dass sich Biostoffe ansammeln und eine Ansteckungsgefahr durch die Maske selbst entsteht. Zudem ist zu beachten, dass durch Partikel in der Außenluft das Filtermaterial der Maske zunehmend mit der Tragedauer gesättigt wird. Der Atemwiderstand steigt (in beide Richtungen), die Leckagen über die Ränder nehmen zu. Auch wenn in verschiedenen Studien die Möglichkeit einer Wiederverwendung suggeriert wird, zum Beispiel durch Mikrowellen, Desinfektionsmittel, Dampf oder trockene Hitze, existiert derzeit kein Verfahren, das FFP-Masken vollkommen in ihren Ausgangszustand zurückversetzt! Selbst wenn es gelingt, Biostoffe wie Viren und Bakterien in den Masken abzutöten, ist immer mit einer Beeinträchtigung der Filterleistung der FFP2-Masken zu rechnen.“


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