Auf den Bund könnte eine Klagewelle von Einzelhändlern zurollen. Streitpunkt ist die Zahlung öffentlicher Hilfen für Umsatzausfälle im Corona-Lockdown. Ein vom Branchenverband HDE in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten komme zu dem Ergebnis, dass Klagen betroffener Handelsunternehmen wegen einer Ungleichbehandlung bei den November- und Dezember-Hilfen der Bundesregierung gute Erfolgsaussichten hätten, teilte der HDE am Donnerstag mit.
Die Einzelhändler beklagen, dass manche Branchen bei den Hilfen anders behandelt worden sind. So seien Unternehmen der Gastronomie im November und Dezember bis zu 75 Prozent des im Lockdown ausgefallenen Umsatzes ersetzt worden, "während der Einzelhandel bei den von der Politik vorgesehenen Umsatzentschädigungen Ende des letzten Jahres bisher leer ausgegangen ist".
Weite Teile des Einzelhandels außerhalb von Lebensmitteln und des täglichen Bedarfs wurden Mitte Dezember flächendeckend geschlossen. Die Läden bekommen dafür aber keinen Umsatzausgleich. Das Bundeswirtschaftsministerium bietet über die sogenannte Überbrückungshilfe III Zuschüsse zu den Fixkosten an. Dieses Programm gilt als weniger großzügig. Das Wirtschaftsministerium hatte in der Vergangenheit argumentiert, die Lage in der Corona-Krise sei Anfang November anders als Mitte Dezember gewesen. Es gebe keine Ungleichbehandlung.
Der HDE will Mitgliedsunternehmen nun bei Klagen "mit Rat und Tat zur Seite stehen". "Das Rechtsgutachten untermauert unsere Kritik an der haltlosen Ungleichbehandlung von Einzelhandel und Gastronomie", sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Das Gutachten der Anwaltskanzlei Noerr biete eine "fundierte Grundlage für mögliche Klagen der einzelnen Handelsunternehmen". Genth ergänzte, er rechne mit einer großen Zahl von Klagen. Um die Ungleichbehandlung zu beseitigen, müsse den Einzelhändlern ebenfalls der Anspruch auf die entsprechenden Hilfen für die Dauer von zwei Monaten gewährt werden.
Zahlreiche Einzelhändler wie Mediamarktsaturn und der Modehändler Breuninger hatten in der Vergangenheit bereits auf die Öffnung ihrer vorübergehend geschlossenen Läden geklagt. Im Saarland hatte das Oberverwaltungsgericht am Mittwoch einen Teil der Beschränkungen für den Einzelhandel gekippt. Der HDE hatte die täglichen Umsatzverluste während des Lockdowns mit den vorübergehenden Ladenschließungen abseits des Lebensmittelhandels auf rund 700 Millionen Euro über die Branche hinweg beziffert.