Ab dem Jahr 2022 soll in allen Bundesländern das einheitliche „digitale Unternehmenskonto“ zum Einsatz kommen. „Heise.de“ berichtet: „Über das Konto können Unternehmen Anträge online stellen und die Bescheide von Behörden und Verwaltungen erhalten. Laut den 2019 veröffentlichten Plänen des IT-Planungsrates sollen bis zum 2022 insgesamt 575 unternehmensorientierte Verwaltungsdienstleistungen digitalisiert werden. Perspektivisch sollen auch die Gerichte eingebunden werden.“
Jedes Unternehmen hat durchschnittlich pro Jahr 200 Kontakte mit behördlichen Stellen. „Wir machen damit einen Quantensprung bei der Kommunikation zwischen Betrieben und Behörden. Wir haben jetzt die Möglichkeit, Verwaltung neu zu denken – und zwar aus Nutzersicht statt aus Behördensicht. Durch Digitalisierung und Technik können wir Prozesse entsprechend verändern und dabei einen modernen neuen Staat schaffen“, zitiert die Zeitung „Die Welt“ die Bayerische Staatsministerin für Digitales, Judith Gerlach.
Der Chefvolkswirt des Bundesverbands Mittelständische Wirtschaft (BVMW), Dr. Hans-Jürgen Völz, teilte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten mit: „Grundsätzlich ist das digitale Unternehmenskonto gut und zeitgemäß. Es verhält sich allerdings so wie bei dem erst kürzlich beschlossenen Register für Unternehmensbasisdaten. In der Umsetzung dauert alles viel zu lange. Konkret: Bis sämtliche analoge Verfahren durch digitale Prozesse ersetzt und damit das bestehende Dickicht bürokratischer Interaktionen zwischen Unternehmen und öffentlicher Verwaltung gelichtet wird, vergehen noch Jahre. Um den Leistungsumfang von Anfang an möglichst schnell und umfassend erschließen zu können, wünsche ich mir mehr Experimentierfreude und weniger Pedanterie seitens der Verantwortlichen in Politik und Verwaltung. Mit höherem Leistungsumfang lassen sich nicht nur Bürokratiekosten senken, sondern auch die öffentlichen Verwaltungen verschlanken.“