Finanzen

Schlechtes Omen: Privatbanken schränken Einlagensicherung ein

Lesezeit: 1 min
09.12.2021 11:00
Die deutschen Privatbanken schränken ihre Einlagensicherung ein.
Schlechtes Omen: Privatbanken schränken Einlagensicherung ein
Eine Frau fotografiert die Frankfurter Skyline. (Foto: dpa)

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Die Privatbanken schränken nach dem Milliardenschaden aus dem Zusammenbruch der Bremer Greensill Bank ihre Einlagensicherung ein. Dabei soll es erstmals Obergrenzen für den Schutz geben, die im Zuge der Reform schrittweise gesenkt werden, wie der Bundesverband Deutscher Banken (BdB) am Mittwoch mitteilte. „Wir fokussieren die Einlagensicherung auf ihre Kernaufgabe: Wir schützen diejenigen, die diesen Schutz wirklich benötigen“, sagte Deutsche-Bank-Chef und BdB-Präsident Christian Sewing. „Der Fall Greensill markiert hier eine Zäsur.“ Die Reform soll in drei Stufen umgesetzt werden.

Unter anderem werden Einlagen von Versicherungen, Investmentgesellschaften und öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten ab 2023 nicht mehr geschützt, sollte eine Mitgliedsbank kollabieren. Spareinlagen von Städten und Gemeinden sind bereits seit einigen Jahren aus der Einlagensicherung ausgenommen. Auch sollen Einlagen von Firmen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten ab 2023 nicht mehr unter die Einlagensicherung fallen. Bisher lag die Laufzeit bei 18 Monaten.

„Die Einlagensicherung wird künftig auf die Kundengruppen ausgerichtet, die diesen Schutz auch wirklich benötigen“, sagte Sewing. „Zukünftig werden auch nur jene Einlagen unter die Einlagensicherung fallen, die sich auf Konten in Deutschland befinden“, führt er aus.

Die privaten Banken ziehen ab 2023 erstmals Obergrenzen für den Schutzumfang ein. Ab dann sind für private Sparer maximal fünf Millionen Euro geschützt, für Unternehmen soll die Obergrenze bei 50 Millionen Euro liegen. 2025 soll der Schutzumfang für private Sparer auf drei Millionen Euro und auf 30 Millionen Euro für Unternehmen sinken. Zum Abschluss der Reform ab 2030 soll er für Sparer nur noch eine Million Euro betragen - für Unternehmen zehn Millionen Euro.

„Für uns ganz wichtig, für 98 Prozent der privaten Sparerinnen und Sparer ändert sich durch diese Reform nichts“, sagte Sewing. Auch nach 2030 würden zudem die Sicherungsgrenzen deutlich höher liegen als bei den Einlagensicherungen aller anderen europäischen Staaten. Der BdB stellt außerdem den eigenen Prüfverband neu auf, der die Institute, die Mitglied der Sicherungseinrichtung sind, regelmäßig prüft. Dabei sei der BdB auf einem sehr guten Weg, sagte Sewing. Künftig solle beim Prüfverband das Risikomanagement noch stärker im Zentrum stehen.

Der Einlagesicherungsfonds wird durch seine mehr als 120 Mitglieder und ihre regelmäßigen Mitgliedsbeiträge gespeist. Dazu zählen Branchengrößen wie die Deutsche Bank und die Commerzbank. Wenn er angezapft ist, müssen ihn die Mitglieder wieder auffüllen. Der BdB hatte nach dem rund drei Milliarden Euro schweren Schadensfall durch den Greensill-Kollaps eine Reform des Einlagensicherungsfonds angekündigt.


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