Der Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts ist eng und ein Mitarbeiter des Finanzministeriums beklagte sich in der Mittagspause sogar darüber, dass nicht einmal genug Platz im Raum sei, um alle Experten an der Verhandlung teilhaben zu lassen. Das sei schlecht, weil damit manche Fragen nicht beantwortet werden können. Nichtsdestotrotz trugen etliche Kläger bzw. Klagevertreter noch vor der Mittagspause ihre Bedenken vor.
Karl Schachtschneider, Staatsrechtslehrer, mahnte, der ESM bahne den „Weg in die Vereinigten Staaten von Europa“. Die Politik wolle den neuen Staat, aber darüber könne nur das Volk entscheiden. Das Gericht solle „den Umsturz beenden“. „So wichtig ist die Rettung des Euro auch nicht", bemerkte er. Das Gericht solle „eine gute Tat“ tun und Europa von der „Bedrückung des Euros befreien.“ Daraufhin erwiderte der Vorsitzende Richter Andreas Voßkuhle: „Unsere Aufgabe ist es nicht, gute Taten ins Werk zu setzen, sondern über Gesetze zu urteilen."
Linken Fraktionschef Gregor Gysi sagte, die „rote Haltelinie des Grundgesetzes“ sei erreicht und eine Abstimmung über ein neues Grundgesetz würde auch neue Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen. Zudem kritisierten Gregor Gysi und Christian Ströbele (Die Grünen) den Zeitdruck bei der Entscheidung über den ESM. „Ich weiß immer noch nicht, über wie viele Gesetzesänderungen wir an diesem Abend abgestimmt haben", so Ströbele. Daraufhin diskutierten die Bundestagsabgeordneten, ob die Abstimmung im Bundestag angemessen und ordnungsgemäß war. Der Bundestagsbeschluss war kein Schnellverfahren, es habe 150 Ausdrucksachen gegeben und eine Expertenanhörung, erklärte der CDU-Abgeordnete Kriechbaum.
Peter Gauweiler hingegen warf ein, dass verhindert worden sei, dass kritische Experten in den Haushaltsausschuss eingeladen wurden. Darüber hinaus sei länger über das Rederecht der ESM-Gegner bei der Debatte diskutiert worden als über den Nachtragshaushalt für den ESM. Andreas Voßkuhle wies zudem darauf hin, „dass die Abgeordneten die Textfassung des Gesetzes erst drei Tage vor der Entscheidung auf dem Tisch hatten." Der Kläger Peter Gauweiler warnte außerdem, dass das Gesetzespaket als „Tor zu einer Haftungs- und Transferunion“ öffne. Deutschland dürfe sich daran nur beteiligen, wenn das Volk darüber abstimme. Verfassungsrechtler Christoph Degenhart, der Vertreter von 12.000 Klägern, kritisierte, dass der Bundestag keinen Einfluss auf den ESM habe. „Die Verträge müssen geändert werden“, äußerte er sich.
Zur aktuellen Situation im Bundesverfassungsgericht twitterte der Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, Volker Beck: „Hier in Karlsruhe gibt es einen Graben zwischen Europäern und deutschen Souveränitisten, der Rest wirkt wie Beiwerk“. „Ich möchte nicht in den Roben der Verfassungsrichter stecken, die eine schwierige Entscheidung über die Grenzen politischen Handelns zu treffen haben. Am Ende wird es sehr knapp ausgehen“, sagte Frank Schäffler von der FDP gegenüber den Deutschen Wirtschafts Nachrichten.