Vor einer Entscheidung im Ermittlungsverfahren wegen des Erdogan-Gedichts von Jan Böhmermann plant die Staatsanwaltschaft Mainz zunächst eine Anhörung des ZDF-Moderators. Ihm sei „rechtliches Gehör“ zu verschaffen, teilte die Behörde am Dienstag mit. Danach werde voraussichtlich eine abschließende Entscheidung darüber getroffen, ob ein hinreichender Tatverdacht bestehe.
Bei der Staatsanwaltschaft ging zudem am Dienstagmorgen die Ermächtigung der Bundesregierung zu Ermittlungen wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts ein, wie die Behörde mitteilte. Eine in Aussicht gestellte Stellungnahme vom Anwalt des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan liegt demnach noch nicht vor. Auch darauf werde nun noch gewartet.
Böhmermann hatte in einem Schmähgedicht den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan attackiert, auch unter der Gürtellinie. Erdogan beantragte daraufhin die Strafverfolgung Böhmermanns, die Bundeskanzlerin Angela Merkel gegen den Widerstand der SPD auch billigte.
Die Koalition zeigt sich im Fall Böhmermann gespalten: Die Union im Bundestag ist anders als die SPD nicht für eine rasche Abschaffung des Strafrechtsparagrafen 103 zur Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes. „Wir haben eine gewisse Sympathie, darüber nachzudenken, den Paragrafen abzuschaffen“, sagte Unions-Parlamentsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer (CDU) am Dienstag in Berlin. „Das müssen wir in Ruhe machen.“
Die SPD will nach Angaben aus Fraktionskreisen bereits auf ihrer Fraktionssitzung am Dienstag einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Paragrafen 103 und 104a beschließen. Letzterer legt fest, dass eine Strafverfolgung nur mit Zustimmung der Regierung möglich ist.
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