Politik

Schulden-Berg: Österreich mobilisiert pensionierte Steuer-Fahnder

Lesezeit: 1 min
06.06.2015 01:19
Österreich holt Steuerbeamte aus der Pension, um Nachwuchs auszubilden. Ein Team von 500 Steuerfahndern soll so zusammengestellt werden. Der Finanzminister Hans Jörf Schelling will sie insbesondere bei der Mehrwertsteuer-Betrugsbekämpfung einsetzen.
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Der österreichische Finanzminister Hans Jörg Schelling will 100 ehemalige Steuerfahnder aus der Pension holen, damit diese ein neues Steuerfahnder-Team von 500 Personen zusammenstellen, berichtet Die Presse. Die Ausbildung der Team-Mitglieder sollen die Ex-Steuerfahnder übernehmen.

Österreich will sich bei der Umsetzung der Steuerreform insbesondere auf Einnahmen aus der Betrugsbekämpfung stützen. Schelling erhofft sich zunächst Einnahmen von 1,5 Milliarden Euro. Auf österreichischen Konten liegen derzeit 570 Milliarden Euro. In dem Land gibt es insgesamt 320.000 Unternehmen, von denen jährlich etwa 6.600 die Finanzprüfungen nicht bestehen und Strafen zahlen müssen.

Schelling kommt es vor allem darauf an, Steuerbetrugsfälle bei der Mehrwertsteuer aufdecken zu lassen, heißt es in einer Mitteilung. In den vergangenen Jahren sind die staatlichen Einnahmen aus der Mehrwertsteuer kontinuierlich gestiegen. Während 2010 insgesamt 22,74 Milliarden Euro an den Fiskus flossen, betrug diese Summe im vergangenen Jahr 25,44 Milliarden Euro, berichtet Statista.

In diesem Zusammenhang verlangt er von der EU-Kommission eine Neuordnung der steuergesetzlichen Kompetenzen: „Wir sind uns alle einig, dass das System in seiner heutigen Form nicht mehr effektiv ist. Die Kompetenz muss an die Mitgliedsstaaten übertragen werden, damit diese selbst entscheiden können, ob und wie ein Reverse-Charge-Verfahren eingesetzt werden kann (…) Wir wollen eine schnelle Entscheidung seitens der Europäischen Kommission, denn uns ist wichtig, von Ankündigungen zu Resultaten zu gelangen.“

Beim Reverse-Verfahren geht es um die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft. Demnach ist dann nicht mehr der Leistungserbringer (Unternehmer), sondern der Leistungsempfänger (Kunde) der Mehrwertsteuer-Schuldner. In Deutschland ist das Reverse-Charge-Verfahren im § 13b Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt.

 


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