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Rechtsstreit um Fahrdienst der Bundestagsabgeordneten bahnt sich an

Lesezeit: 1 min
26.02.2016 13:00
Der Fahrdienst-Anbieter des Bundestags RocVin prüft rechtliche Schritte gegen die Bundesverwaltung. Diese will künftig den bundeseigenen Bundeswehr-Fuhrpark für die Chauffeursdienste einsetzen. RocVin hält eine Vergabe des millionenschweren Auftrags ohne Ausschreibung für rechtswidrig.
Rechtsstreit um Fahrdienst der Bundestagsabgeordneten bahnt sich an

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Um den Fahrdienst für die Bundestagsabgeordneten bahnt sich ein Rechtsstreit an: Der derzeitige Anbieter RocVin prüft rechtliche Schritte, nachdem die Bundestagsverwaltung den millionenschweren Auftrag für den Fahrdienst künftig ohne Ausschreibung an den bundeseigenen Bundeswehr-Fuhrpark vergeben will und eine Rüge des Unternehmens zurückgewiesen hat. „Wir prüfen jetzt alle weiteren Optionen und die nächsten Schritte“, sagte der Geschäftsführer von RocVin, Torsten Diehl, am Donnerstag zu Reuters.

Der Auftrag für den Fahrdienst für RocVin läuft am 31. Juli 2017 aus. Bundestagspräsident Norbert Lammert hatte die Abgeordneten am 28. Januar darüber informiert, dass sich der Ältestenrat des Parlaments dazu entschlossen habe, den Auftrag an die BwFuhrparkService GmbH zu vergeben. „Dabei soll mit dem Einsatz von Elektrofahrzeugen zugleich der Einstieg in das Konzept nachhaltiger Mobilität vollzogen und der CO2-Ausstoß deutlich gesenkt werden“, heißt es in dem Schreiben.

RocVin hatte eine Rüge eingereicht, weil die private Firma eine Ausschreibungspflicht des öffentlichen Auftrages sieht, aber keine Chance hat, ein Angebot einzureichen. In den vergangenen Jahren hatte etwa das Verteidigungsministerium Teilprivatisierungen bei der Bundeswehr rückgängig gemacht und Aufträge wieder an bundeseigene Firmen vergeben.


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