Politik

Demografischer Wandel: Das Sozialsystem steuert auf radikale Umbrüche zu

Lesezeit: 8 min
26.01.2019 19:48
Die desolate demografische Entwicklung in Deutschland wird früher oder später einen radikalen Reset des Systems erfordern.
Demografischer Wandel: Das Sozialsystem steuert auf radikale Umbrüche zu

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In öffentlichen Diskussionen taucht immer häufiger der Begriff „Bedingungsloses Grundeinkommen“ (BGE) auf. Dabei stellt sich sofort die Frage:“Wie soll das gehen? Wer soll das bezahlen?“ Was nicht geschieht, ist zu fragen, warum so etwas überhaupt gefordert wird. Und was nicht bedacht wird, ist, daß jeder Mensch über etliche Jahre von einem bedingungslosen Grundeinkommen gelebt hat.

Damit der Mensch überleben kann, müssen drei „bedingungslose Grundbedürfnisse“ befriedigt sein: Nahrung, Kleidung und Wohnung. Kann der Mensch diese Bedürfnisse nicht sicher befriedigen, so reduziert sich seine Überlebenschance erheblich; ja es kann sogar zum Tode führen. Grundsätzlich ist dieser Zustand nichts Neues. In der menschlichen Geschichte finden sich viele Beispiele dafür, dass Menschen dahinsiechten, weil die bedingungslosen Grundbedürfnisse für sie, z.B. bei Hungersnöten, nicht gedeckt werden konnten. Wenn also die Deckung der Grundbedürfnisse schon immer problematisch war, warum kommt dann gerade in der jetzigen Zeit die Forderung nach einem bedingungslosen Grundgehalt in den Fokus unserer gesellschaftlichen Diskussion?

In unserem gesellschaftlichen Bewußtsein sind immer noch die Redewendungen: “Wer nicht arbeitet, braucht auch nicht zu essen“ und „im Schweiße deines Angesichtes mußt du dein Brot verdienen“. Diese Weisheiten stammen aus einer Zeit, als die Menschen sich noch nicht vorstellen konnten, daß Wagen ohne vorgespannte Pferde durch die Straßen rollen oder es Maschinen gibt, die Menschen durch die Lüfte transportieren.

Bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts hatten sich die angewandten Produktionsmittel und damit auch die Produktivität des einzelnen Produzenten (Arbeiter) nicht verändert. Die vorwiegenden Energiequellen waren die Muskeln, sei es vom Menschen oder Tier (Pferd, Rind, Esel). Diese vitalen Energiequellen waren mobil. Im Gegensatz dazu war die Kraft der Wind- und Wassermühlen stationär und beschränkte sich vorwiegend auf das Betreiben von Mühlen und Hammerwerke. Waren, Materialien und Werkzeuge mußten mit Muskelkraft bewegt bzw. bedient werden. Für die Mehrzahl dieser Tätigkeiten war keine besondere Ausbildung notwendig. So waren laut Statistischen Jahrbuch 1980 im Jahre 1978 noch ca. 39% aller Erwerbstätigen ohne einen beruflichen Abschluß. Etwa 2 .5% der Bevölkerung konnte und kann wegen ihrer geistigen oder körperlichen Behinderungen keine Beschäftigung in Industrie und Dienstleistung finden. Diese Gruppe der geistig und körperlich Behinderten kann man als geborene Arbeitslose bezeichnen.

Vergleicht man die prozentuale Verteilung der beruflichen Abschlüsse der oben genannten Statistik mit der Verteilung des Intelligenzquotienten so ergibt sich eine Korrelation. Das bedeutet, daß die Berufe, die mit einem niedrigen IQ ohne eine Berufsausbildung ausgeführt werden können, heute von den Automaten und Robotern übernommen werden und ersatzlos wegfallen. In Zukunft wird die Zahl der geborenen Arbeitslosen dadurch permanent steigen, da die verbleibenden Arbeitsplätze einen höheren IQ erwarten als der an den durch die Rationalisierung freigewordenen Arbeitsplätzen  gefordert wurde.

Dies betrifft nicht nur Arbeitsplätze in der Industrie sondern auch in den Büros , denn dort werden immer mehr Arbeiten von Computern übernommen, für die noch vor Jahren „besondere“ Kenntnisse vorausgesetzt wurden. Welcher Angestellte in den Geldinstituten ist noch damit beschäftigt, die Konten- und Zinsabschlüsse manuell zu berechnen? In welchen versicherungsmathematischen Büros werden Rückkaufswerte, Rückstellung etc. noch manuell berechnet. Der Verfasser dieses Aufsatzes selbst hat z.B. bereits in den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts für ein großes Geldinstitut ein Programm zur Berechnung der Pensionsrückstellungen geschrieben und damit die Arbeit obsolet gemacht, mit der er als Werkstudent in einem mathematischen Büro sein Geld für das Studium der Versicherungsmathematik verdiente.

Den vorstehenden Argumenten kann man entgegenhalten, daß durch neue Techniken auch neue anspruchsvolle Arbeitsplätze entstanden sind. Dieses Argument kann nicht unbeachtet bleiben. Es ist jedoch Folgendes zu beachten:

Diese neuen Arbeitsplätze in der Hard- und Softwareindustrie verlangen einen Ausbildungsstand, der von der Mehrzahl der durch die Automatisierung freigesetzten Arbeitnehmer nicht erreicht werden kann. Die Zahl der durch neue Techniken wegfallenden Arbeitsplätze wird stets größer sein als die der neu entstehenden. Denn wenn dies nicht der Fall wäre, könnte kein gesamtwirtschaftlicher Rationalisierungserfolg eintreten. Kein Unternehmer wird einen Automaten anschaffen, sofern er nicht dadurch bei gleichen oder geringeren Personalkosten den Gewinn steigern oder zumindest gleich halten kann.

Bei all diesen gegenwärtigen Diskussionen und Überlegungen wird jedoch nicht beachtet, daß erst ein Bedingungsloses Grundginkommen die Entwicklung jedes Menschen ermöglicht hat.

Jeder Mensch, und nicht nur der Mensch sondern jedes Lebewesen, kann nur überleben, wenn sein Bedingungsloser Grundbedarf (BGB) gedeckt ist: Nahrung, Bekleidung und Behausung. Die menschliche Natur ist nun so angelegt, daß der Mensch über lange Strecken seines Lebens nicht in der Lage ist, seinen BGB selbst zu erwirtschaften: in seiner Jugend und in seinem hohen Alter. Die Verantwortung für die Deckung des BGB in der Kindheit liegt primär bei den Eltern und im Alter früher bei den Kindern – heute bei den Sozialsystemen.

Neben diesen altersbedingten Gruppen, die nicht den eigenen BGB erwirtschaften können, gibt es die Gruppen der geistig und körperlich Behinderten und der Arbeitslosen.

Folgende Geschichte aus alten Zeiten kann den Zusammenhang zwischen den Generationen verdeutlichen: Ein reicher Bauer, der gefragt wurde, was er mit seinem vielen Geld mache, antwortete; „Ein Drittel spare ich, mit einem Drittel bezahle ich meine Schulden und von dem letzten Drittel lebe ich.“ Als der Frager nachfragte, weshalb er denn nicht mit seinem Gesparten seine Schulden abtrage, antwortete er: “Das geht nicht! Ein Drittel meines Geldes benötige ich, um meine Kinder zu ernähren und angemessen zu erziehen. Mit dem zweiten Drittel finanziere ich den Lebensabend meiner Eltern. Der Rest ist dann für mich und meine Frau.“

Was diese Geschichte beschreibt, ist das, was heute als Generationen-Vertrag beschrieben wird.

Unser heutiges Sozialsystem basiert auf einem Zwei-Generationen-Vertrag. Die mittlere Genration trägt die ältere.  Der Bauer im obigen Beispiel lebte jedoch in einem Drei-Generationen-Vertrag.

Interssant ist nachzulesen, daß bei der Neugestaltung des Rentensystems in der BRD Mitte der 50er Jahre in der Tat ein Drei-Generationen System zur Diskussion stand. Vertreter eines solchen Systems war u.a. der Kölner Soziologe Prof.  Dr. Schreiber. Dieser trat dafür ein, daß bei der Ermittlung der Leistungen für ein Sozialsystem nicht nur der Aufwand, der die mittleren erwerbstätige Genration für die Alten erbringt, sondern auch der Aufwand, der von der gleichen Gruppe für die Kinder erbracht wird, zu berücksichtigen sei. Betrachtet man in diesem Zusammenhang den Aufbau der Altersstruktur zu dieser Zeit erkennt man, daß die Zahl der nicht erwerbstätigen Kinder ein Vielfaches der Rentner war (Alters-Pyramide: Mehr unter 15 Jahre als über 60 Jahre).  Heute entspricht die Altersstruktur einer Urne. (Alters Urne: Weniger unter 15.Jahren als über 60 Jahre) Konrad Audenauer soll sich 1957 gegen das Drei Generationenmodell mit dem Spruch gewandt haben: “Kinder kriegen die Menschen immer“. Eine Aussage, die sich im Vergleich zu heute nicht bewahrheitet hat.

Über die Veränderung der Zusammensetzung der Bevölkerung nach Altersgruppen findet man in der Literatur u.a. folgende Werte:

 

Jahr                 unter 20 Jahren           zwischen 20 und 60 Jahren    älter als 60 Jahren

mittlere Generation

1970                30,0%                                                 50.0%                                     20,0%

2010                18,4%                                                 55,3%                                     26,3%

geschätzt:

2040                16,8%                                                 47,5%                                     35,7%

Der AGB kann nur aus dem gedeckt werden, was die mittlere Generation erwirtschaftet. Dies hängt jedoch nicht nur von der Zahl der 20- bis 60-Jährigen ab, sondern auch von deren Produktivität, die über die Jahrzehnte permanent stieg (Immer weniger Bäcker backen immer mehr Brötchen). Bis weit in die Mitte des vorigen Jahrhunderts war der Aufwand für die Kinder größer als der für die Eltern.

Mit der Auflösung des Familienverbundes durch die Industrialisierung (Landflucht) in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde der Staat gezwungen, Funktionen des familiären Generationenvertrages zu übernehmen: Immer weniger Eltern lebten im Alter im Verbund mit den Kindern sondern in einem eigenen Haushalt. Es übernahm jedoch in Deutschland nicht der Staat in seiner Gesamtheit die soziale Verantwortung für die Generation der Großeltern, sondern er zwang die Arbeiter und Angestellten, die  ein definiertes Gehalt nicht überschritten,  die Rentenversicherung für ihr Alter zu finanzieren.  Die Freien Berufe, Beamte, Unternehmer etc. wurden außen vorgelassen.

Die Höhe der Rente ergab sich aus der Höhe der Löhne/Gehälter und der Zahl der Erwerbsjahre. Dabei erfolgte die Finanzierung der Renten nicht über eine angesparte Kapitaldeckung, wie bei den Lebensversicherungen sonst üblich, sondern durch eine Umlage auf alle aktive Lohn- und Gehaltsempfänger. Die Soziale Rentenversicherung wird nicht von der Allgemeinheit, (d.h. aus der Summe aller Einkommen) wie zum Beispiel in der Schweiz und Österreich, getragen, sondern allein von den Lohn- und Gehaltsempfänger in den unteren Gehaltsstufen. Dies führt dazu, daß in Deutschland die durchschnittlichen Renten niedriger sind als in den Ländern mit Versicherungspflicht für alle Bürger.

Nicht nur bei der Bewertung des AGB im Alter bei Rentnern, Beamten, Gutverdienenden und Freiberuflern sondern auch bei den Kosten für die Erziehung der Kinder wird vom Staat stark differenziert.

Wichtigster Beitrag des Staates zu dem Unterhalt der Kinder ist heute in der Bundesrepublik das Kindergeld bzw. der steuerliche Kinderfreibetrag, die für jedes Kind gezahlt / gewährt werden. Die Höhe des Kindergeldes staffelt sich nach der Anzahl der Kinder: 1. + 2.  Kind 194,-€, 3.Kind 200,-€ und ab 4. Kind 225,-€. Die Leistungen orientieren sich also nicht an den effektiven Kosten eines Kindes, sondern an einer Bewertung des Kinderreichtums. (Der Kaiser braucht Soldaten) Unabhängig von den Kindern erhöhen sich die genannten Beträge um ca. 10 % für Gutverdienende, wenn sie den Steuerfreibetrag nutzen und auf das Kindergeld verzichten.

Die Höhe des Kindergeldes pro Kind von der Anzahl der Kinder abhängig zu machen widerspricht der Erfahrung der Eltern. Für das erste Kind werden viele Sachen angeschafft, die später bei den nachfolgenden Geschwister wiederverwendet werden können, z.B. Babybett, Kinderwagen, Babykleidung etc.. Unter diesem Gesichtspunkt müßte das Kindergeld für das erste Kind das höchste sein.

Anders wirkt sich das Kindergeld bei den Empfängern von Sozialhilfe (Hartz IV) aus.  Das allgemeine Kindergeld wird mit Leistungen, die das Sozialamt zahlt, verrechnet.  Diese sind pro Kind:  bis 5 Jahre 240,-€, 6 – 13 Jahre 296,-€ und 14-17 Jahre 316,-€) Während sich das Kindergeld nach der Anzahl der Kinder in der Familie bestimmt, hängt die Leistung des Sozialamtes von der dem Alter des Kindes ab. Das Kindergeld des Staates wird bei den Sozialhilfeempfänger im Gegensatz zu allen anderen Einkommensarten verrechnet. (Es wird also nicht dort gezahlt, wo es die meiste Wirkung auf die Lebenshaltung zeigen würde.)

Wie hoch die Kosten eines Kindes wirklich sind, kann man an den Leistungen erkennen, die die Gemeinden an Pflegeeltern zahlen, die ein fremdes Kind in Pflege nehmen. Dieser Betrag liegt pro Kind im Schnitt bei etwa 1000,-€ pro Monat zuzüglich des allgemeinen Kindergelds und eventuell anfallenden Sonderleistungen (z.B. Klassenfahrten) – ein Betrag von dem viele Eltern in Deutschland nur träumen.

Die mittlere Generation hat aber nicht nur den Grundbedarf für die Jungen und Alten zu erwirtschaften, sondern auch für etliche aus der eigenen Generation. Im allgemeinen Bewusstsein die Arbeitslose und Bafög-Empfänger. Weniger beachtet sind die Gruppe der von Geburt an körperlich und geistig Behinderten und der durch Unfall und Krankheit Schwerbehinderte.

Der Anteil der Schwerbehinderten in der mittleren Generation steigt mit dem Lebensalter. Bei den 20- bis 40-Jähringen liegt deren Anteil unter 5 Prozent. Bis zu dem Alter von 60 Jahren steigt dieser dann auf 15 Prozent.  Ein wesentlicher Beitrag zu diesem Anstieg tragen neben den Verkehrsunfällen die Berufsunfälle bei, die seit der Industrialisierung an Bedeutung zunahmen. Bismarck verpflichtete deswegen die Unternehmen und Verwaltungen, Berufsgenossenschaften zu gründen.  Diese sollen für die Grundbedürfnisse ihrer Mitarbeiter sorgen, wenn diese durch einen Betriebsunfall nicht mehr in der Lage sind (Invalide), ihre Grundbedürfnisse durch eigene Arbeit decken zu können. Da in der Berufsunfallversicherung eine Art Haftpflicht der Unternehmen gesehen wird, werden die Beiträge für die Unfallversicherung alleine von den Arbeitgebern getragen.

Jeder Bürger in Deutschland, der nicht für sich selber sorgen kann und der keinen Anspruch aus einem Sicherungssystem (z.B. Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung etc.) aber auch an Verwandte ersten Grades hat, hat Anbruch auf Sozialhilfe. Diese ist in den Leistungen mit Hartz4 Sätzen zu vergleichen. Der wesentliche Unterschied zwischen Sozialhilfe und Grundsicherung liegt allein in den Kostenträgern.

Wir können also feststellen, daß bereits heute für jeden Bürger in jeder Generation, wenn auch in unterschiedlichen Höhen, der Allgemeine Grundbedarf gesichert ist.

Es stellt sich also nicht mehr die Frage, ob ein allgemeines Grundeinkommen zu zahlen ist, sondern wie das jetzige neu gestaltet und finanziert werden soll.

Ein Model dafür ist das System der Negativen Steuer. In diesem System zahlt der Staat an den Bürger Geld solange dessen Einkommen den Allgemeinen Grundbedarf nicht überschreitet. Sobald dieser Mindestbetrag überschritten wird, wird aus der Steuerauszahlung eine Steuereinzahlung. Die Finanzierung der Negativen Steuern ließe sich wie bei der Unfallversicherung gestalten: durch ein Umlageverfahren, das die im Vorjahr gezahlte Negative Steuer auf alle Steuerzahler, vielleicht gestaffelt nach Steuerklassen, umlegt.  Da die Verwaltungen für Grundsicherung und Sozialhilfe entfallen können, wird ein System Negative Steuer gegenüber den jetzigen Systemen  nicht teurer werden.

Über den Autor

Robert Hürten hat seine gesamte berufliche Karriere der Datenverarbeitung und Informationstechnologie in verschiedenen Unternehmen gewidmet. Hürten ist zudem Autor mehrerer Werke und Mitbegründer der Anwendergruppe für Software-Metrik und Aufwandsschätzung (DASMA). Hürten arbeitete zudem in zahlreichen fachausschüssen als Vermittler zwischen der Bundesregierung und der Industrie. Mit der Datenverarbeitung bleibt er über das “Blankenheimer Senioren-Internet” noch immer aktiv verbunden. Hier hilft er Rentnerinnen und Rentnern, sich mit der Technik des PCs und der Nutzung des Internets vertraut zu machen.


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