Am Montag bestätigte die Generaldirektion des französischen Zolls, dass bei Grenzkontrollen alle mitgeführten elektrischen Geräte einer Kontrolle unterzogen werden können. Die Rechtfertigung hierfür liege in Artikel 60 des französischen Zollgesetzes. Danach können auch PKW kontrolliert werden und Handys und Laptops ohne einen ersichtlichen Grund unter die Lupe genommen werden.
„Zollbeamte dürfen demnach Güter, Transportmittel und Personentransporter inspizieren“, berichtet Heise. Die Website meldet, dass ihr Beschwerden von Lesern vorliegen, denen zufolge unbescholtene Bürger gefilzt worden seien.Es gäbe Beschwerden deutscher Kraftfahrer, „dass französische Zöllner versucht hätten, ihre ausgeschalteten Mobiltelefone zu untersuchen und Anruflisten oder Adressbücher auszulesen“. Der willkürliche Zugriff auf persönliche und vertrauliche Daten von Privatpersonen ist in Frankreich also vom Gesetz gedeckt. Die Dokumentation eines französischen TV-Senders dokumentiert die Arbeit des Zolls (siehe Video). Neben dem Zugriff auf die privaten Mobilgeräte vernehmen französische Zöllner kontrollierte Personen auch ohne das Beisein eines Anwalts.
Der Hauptgrund für die Aktionen des Zoll ist die Schengen-Grenze nach Afrika. Nach offiziellen Angaben geht es um Schmuggel, Drogen und gefälschte Markenartikel - ein offenkundig blühender Schwarzmarkt ist für die Franzosen nur schwer unter Kontrolle zu bringen.
Weil sie so weit gefasst sind, verstoßen die französischen Gesetze jedoch gegen die europäische Menschenrechtskonvention, die die Integrität der Privatsphäre auf dem Papier vorsieht.
Mit dieser Maßnahme übertreffen die Franzosen sogar die Amerikaner: Im Land der immer präsenteren Polizei- und Sicherheitsbehörden ist es amerikanischen Zollbeamten seit März 2013 nicht mehr erlaubt, ohne einen begründeten Verdacht Handys oder Laptops von Privatpersonen zu untersuchen.