Barniers Entwurf für eine künftige europäische Verordnung enthält drei Pfeiler. Dabei ist die Aufspaltung von Universalbanken in Geschäftsbanken und Investmentbanken vorgesehen. Realisiert werden soll das Vorhaben der EU jedoch erst ab dem Jahr 2020.
Die geplante, neue Verordnung soll für Banken zur Anwendung kommen, deren Bilanzsumme über 30 Milliarden Euro liegen und deren Handelsvolumen von mehr als 70 Milliarden Euro oder zehn Prozent ihrer gesamten Vermögenswerte aufweisen. Der Kommission zufolge sind europaweit rund 30 Geldhäuser von den Maßnahmen betroffen (mehr hier).
Demnach will Barnier den Eigenhandel verbieten, wonach vor allem Großbanken nicht mehr mit Aktien handeln oder riskante Derivate kaufen dürften. Unter Eigenhandel versteht man Spekulationsgeschäfte auf eigene Rechnung.
Zweitens soll die EZB das Investmentbanking der Großbanken überprüfen. Im Ergebnis bedeutet dies einen Machtzuwachs der EZB – wenngleich noch nicht sichergestellt ist, ob die EZB alleinige Entscheidungsträgerin bei der Aufteilung einer Bank sein soll oder ob jeweilige nationale Behörden dabei mit entscheiden werden.
Der dritte Punkt in Barniers Verordnungs-Entwurf sieht vor, dass die Großbanken ihre bisherige, quasi reguläre Bereicherungspraxis künftig nicht in Schattenbanken verlegen. „Ich werde die Abwanderung von Aktivitäten in Schattenbanken begrenzen“, so Barnier.
„Begrenzen“ bedeutet jedoch nicht dasselbe wie: „verhindern“. Allein schon die „Begrenzung“ der Verlagerung der spekulativen Bank-Geschäfte in Schattenbanken dürfte ein nicht zu realisierendes Vorhaben sein. Mehr als Wunschdenken ist es nicht.
Bei seinem Gesetzesvorhaben hat sich Barnier offenbar an der US-amerikanischen „Volcker-Regel“ orientiert (hier).
Die Volcker-Regel wurde unlängst von Dorothea Schäfer, Finanzexpertin beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) kritisiert. Zwar werden nach der Volcker-Regel auch in den USA die Banken keine Spekulationsgeschäfte mehr auf eigene Rechnung machen dürfen. Dennoch sollen Aktivitäten zur „Kurspflege“ erlaubt bleiben, um Wertpapierkurse zu „stabilisieren“. In anderen Worten: Optionen, Optionsscheine, Zertifikate und Futures, kurz: alle Spielarten des Derivatehandels.
Ökonomen halten diese Regulierungs-Vorschläge daher für reine „Kosmetik“.
„Ein Verbot des Eigenhandels bringt wenig, wenn die Banken weiterhin Geschäfte zur Kurspflege machen dürfen. Die Spekulationsgeschäfte werden dann einfach umdeklariert, aber nicht unterbunden“, erklärte Schäfer im Handelsblatt. In der Praxis seien beide Varianten sehr schwer zu unterscheiden. „Die Bankenaufsicht wird damit völlig überfordert.“
Die Deutsche Bundesbank hatte bereits im Vorfeld den neuen EU-Entwurf kritisiert.
Bundesbank-Vorstand Andreas Dombret sieht die Abtrennung von riskanten Investmentbankings vom klassischen Bankgeschäft skeptisch.
„Ich bezweifle, dass die Aufspaltung von Banken die Institute sicher genug machen würden, und ich bezweifle, dass ein Trennbankensystem garantieren würde, dass die Institute pleitegehen könnten, ohne das System zu beschädigen“, erklärte Dombret in der vergangenen Woche.
Solange die Banken zu komplex, zu groß und zu eng miteinander verflochten seien, könne Finanzstabilität nicht realisiert werden, begründete Dombret. Seiner Meinung nach führt eine Trennung riskanter Handelsgeschäfte zur Prävention von Kundeneinlagen nachgerade dazu, dass sich das Bankensystem noch mehr verflechten wird als bisher. „Lehman Brothers war eine reine Investmentbank, doch als sie 2008 pleiteging, hat sie das ganze Finanzsystem an den Rand des Kollaps‘ gebracht, weil sie so sehr mit anderen Häuser verflochten war“, erläuterte Dombret.
Außerdem sieht Dombret das Problem vor allem darin, dass die Banken ihre riskanten Geschäfte in Schattenbanken verlagern werden. Dies könne eine Kontrolle durch die Bankenaufsicht deutlich beschränken.
Unter den Begriff der Schattenbanken fallen sogenannte Geldmarktfonds und auch bestimmte Hedgefonds, Private-Equity-Firmen und Versicherungsgesellschaften. Geldmarktfonds sind identisch mit Investmentfonds, die mit Kurzzeitgeldern wie Termingelder, Kreditverträgen und verzinslichen Wertpapieren mit Laufzeiten unter einem Jahr handeln, ohne den organisierten Kapitalmarkt in Anspruch zu nehmen.
Gerade Schattenbanken verstecken ihre Risiken. Hier sind Spekulanten am Werk, die ihre Risiken unkontrollierbar machen wollen. Und sie streuen ihre Risiken, damit am Ende nicht sie, sondern andere für diese Risiken gerade stehen müssen. Diese Finanzmarktakteure versuchen immer und überall, Regulierungen zu unterlaufen.