Deutschland

Schäuble erwägt Bundeswehreinsatz im Inneren bei Anschlägen

Wolfgang Schäuble hält den Einsatz der Bundeswehr im Inneren im Falle von Anschlägen für denkbar. Als Konsequenz aus Paris müsse man überlegen, ob die polizeilichen Fähigkeiten alleine ausreichen, so der Finanzminister. Bislang ist die Bundeswehr für die äußere, die Polizei für die innere Sicherheit zuständig.
18.11.2015 10:47
Lesezeit: 1 min

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Für Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ist ein Einsatz der Bundeswehr im Inneren im Falle von Terroranschlägen offenbar kein Tabu. „Wenn wir eine Situation hätten wie in Paris, möglicherweise mit Anschlägen an drei bis vier Orten, wird man darüber nachdenken müssen, ob unsere polizeilichen Fähigkeiten ausreichen“, sagte Schäuble nach einem Bericht der Rheinischen Post bei einer Veranstaltung in Düsseldorf. „Was können wir in großen Herausforderungen tun, damit die verbandsmäßig organisierten Kräfte, die an manchen normalen Wochenenden schon überfordert sind, unterstützt werden?“, zitierte die Zeitung den früheren Innenminister weiter.

Eine Schließung der deutschen Grenzen ist für Schäuble keine Lösung. „Sollen wir Grenzen kontrollieren? Und wo denn?“, gab er zu bedenken und verwies auf die 3500 Kilometer lange Landesgrenze. Es müsse um den Schutz der Außengrenze von Europa gehen. „Es ist eine europäische Aufgabe“, sagte Schäuble.

Bislang ist die Bundeswehr für die äußere, die Polizei für die innere Sicherheit zuständig. Einige Politiker von CDU und CSU hatten als Reaktion auf die Pariser Anschläge, bei denen am Freitagabend 129 Menschen getötet und mehr als 350 verletzt wurden, ein verstärktes Engagement der Bundeswehr im Inneren gefordert. Die Grünen wiesen dies zurück. Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt forderte in der Saarbrücker Zeitung stattdessen eine Stärkung der Polizei, wie es auch in der Flüchtlings-Situation innerhalb Deutschlands bereits der Fall ist (Video am Anfang des Artikels).

FDP-Vize-Chef Wolfgang Kubicki dagegen lehnte einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren ab, meldet die Passauer Neuen Presse. „Eine mangelhafte personelle und sachliche Ausstattung der bayerischen Landespolizei oder der Bundespolizei ist aber kein Notstand, sondern das Ergebnis einer verfehlten Politik“, sagte er.

Schon heute ist es bei Katastrophen und im Falle terroristischer Angriffe dem Grundgesetz (Art. 35 Abs. 2 und 3, 87 a Abs. 4 GG) zufolge möglich, die Bundeswehr im Inneren einzusetzen. Allerdings wird seit Jahren diskutiert, das Grundgesetz dahingehend zu ändern, dass die Bundeswehr vermehrt im Inland eingesetzt werden kann.

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