Unternehmen

Musterklage: BMW-Betrieb will Rundfunkbeitrag zu Fall bringen

Der Reutlinger BMW-Betrieb Menton will die neue GEZ nicht bezahlen und hat einen Muster-Prozess gestartet. Er legt Widerspruch gegen die neue Rundfunkgebühr ein, weil er auch für jeden Vorführwagen GEZ bezahlen muss. Der Prozess könnte bundesweite Signalwirkung haben.
13.02.2014 09:37
Lesezeit: 1 min

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Der BMW-Betrieb Menton aus Reutlingen steigt gegen die neue Rundfunkgebühr auf die Barrikaden: Das Unternehmen hat Widerspruch gegen die Vorschreibung der GEZ-Eintreiber eingelegt. Das Unternehmen wird dabei vom Verband des Kfz-Gewerbes in Baden-Württemberg unterstützt.

Dessen Geschäftsführer Carsten Beuß sagte der Zeitschrift kfz-betrieb: „„Die Betriebe müssen für eine Handelsware Rundfunkbeiträge entrichten. Das gibt es in keiner anderen Branche.“ In diesem Punkt unterscheidet sich die Klage von der Musterklage des Autoverleihers Sixt und der Drogeriekette Rossmann.

Für die Autohäuser in Baden-Württemberg hat sich die GEZ seit der Veränderung des Systems teilweise verdoppelt.

Besonders absurd sind die Beiträge für Vorführfahrzeuge: Jedes Autohaus muss für jedes einzelne Vorführ-Auto die GEZ errichten. Thomas Armbruster vom Autohaus Merton: „Mit Vorführwagen verdienen wir ja kein Geld. Sie werden schließlich nur von unseren Interessenten genutzt“, betont Armbruster. Er wäre sogar bereit, die Radios aus den Autos auszubauen, aber „selbst dann müssten wir ja noch Beiträge für die Fahrzeuge bezahlen“, berichtet kfz-betrieb.

Der Verband unterstützt den Musterprozess, weil alle anderen Autohändler vo demselben Problem stehen.

Für die Zwangsgebühr könnte ein entsprechendes Urteil weitreichende Folgen haben, weil sich dann auch andere Branchen anschließen könnten. Auch die Hotelbranche könnte sich auf das Argument mit der Handelsware berufen. Je nach dem Argument des Gerichts könnte die GEZ auch als zweckbezogene Steuer entlarvt werden – und hätte dann insgesamt keine Existenzberechtigung.

Bei den schwäbischen Autohändlern wartet man nun auf den Widerspruchsbescheid, danach wird geklagt. Man hofft auf ein gerechtes Urteil.

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