Während in Österreich noch der Streit über die Abschaffung des Bank-Geheimnisses tobt, hat die Wiener Zeitung Die Presse ein noch viel brisanteres Details herausgefunden, das zeigt, wie weit die Überwachung der Steuerbürger künftig gehen wird. Demnach sollen die Steuerzahler auch gezwungen werden können, auf dem Finanzamt einen Fingerabdruck abzugeben, wenn die Behörden bei „bedeutenden Finanzvergehen“ annehmen, dass die „Beschuldigten“ „Spuren hinterlassen haben“.
Besonders fies: Die österreichische Regierung will die Bürger in die Irre führen und spricht im Gesetz bewusst nie vom Fingerabdruck, sondern verwendet den absolut unüblichen Begriff der „Papillarlinienabdrücke“.
Die Ermächtigung zum Erfassen eines Fingerabdrucks geht deutlich über das hinaus, was die österreichischen Finanzbehörden derzeit in einem Finanzstrafverfahren machen dürfen – sie dürfen einen Beschuldigten maximal fotografieren, „soweit dies zur Identitätsfeststellung erforderlich ist“.
Auch E-Mails werden künftig in Österreich von den Finanzbehörden angezapft können. Mobiltelefon- und Internetanbieter sollen nach einer Verhandlung „die IP-Adresse zu einer bestimmten Nachricht und den Zeitpunkt ihrer Übermittlung“ bekannt geben müssen und darüber hinaus „Name und Anschrift eines Benutzers, dem eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war“, bekanntgeben.
Diese Maßnahmen zeigen, dass Schulden-Staaten im fortgeschrittenen Stadium ihre Grenzen gerade mit den Möglichkeiten der digitalen Technologien immer weiter ausreizen, um die Steuern einzutreiben. Es ist davon auszugehen, dass Österreich in der EU eine gewisse Vorreiter-Rolle spielt: Wegen des Hypo Alpe Adria-Skandals kämpft das Land gegen erhebliche Löcher im Haushalt. Es ist daher naheliegend, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, wie Steuern schneller und effizienter eingetrieben werden können.
Die Bürger geraten in diesem Fall unter Generalverdacht und sollen sich wie Verbrecher fühlen. Auf diesem Weg können zusätzliche Steuern auch von Bürgern eingetrieben werden, die aus Angst vor der vollständigen Durchleuchtung es nicht mehr wagen, eine andere Auffassung als die Finanzbehörden zu vertreten. Sollte sich diese Haltung beim Bürger durchsetzen, würde den Behörden das Eintreiben der Steuern wesentlich erleichtert.
Ärgerlich ist in diesem Zusammenhang, dass dort, wo wirklich Milliarden zu holen wären, weder auf EU-Ebene noch auch nationaler Ebene gehandelt wird: Die Steuergestaltung der internationalen Konzerne bliebt in Europa ein Tabu, wie die aktuelle Entwicklung um den Luxemburger Steuervermeidungs-Skandal zeigt.