Die Kosten des Skandals um manipulierte Abgaswerte müssen vermutlich als erste die im Konzern beschäftigten Leiharbeiter tragen. VW erwägt VW nach Angaben des Betriebsrats eine Reduzierung der Leiharbeit. Ein Sprecher des Konzernbetriebsrats sagte am Samstag, die Arbeitnehmervertreter würden "alle Möglichkeiten unterstützen, um die Arbeitsplätze unserer Kolleginnen und Kollegen mit Leiharbeitsverträgen zu sichern". Der Betriebsrat wisse, "dass der Vorstand andere Szenarien diskutiert". Er sei auch der Bundesregierung dankbar, "dass sie die Arbeitnehmer bei Volkswagen im Auge behält, die diese Krise nicht verursacht haben". "Bild" und "BZ" hatten unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, das Kanzleramt prüfe, wie den 6.000 Leiharbeitern des Konzerns Kurzarbeitergeld gezahlt werden könne.
Ein VW-Sprecher erklärte, die Entwicklung der Absatz- und Beschäftigungssituation sei nicht absehbar. Sollte sich ein vorübergehender Beschäftigungsrückgang ergeben, werde Kurzarbeit eine sinnvolle Möglichkeit sein. "Der Vorstand unternimmt auch in dieser Krise alles, die Beschäftigung der Volkswagen-Mitarbeiter zu sichern", sagte der Sprecher der Nachrichtenagentur Reuters.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hatte bereits Anfang des Monats angekündigt, er wolle die Kurzarbeiterhilfen bei VW auch auf Leiharbeiter ausweiten. Die Bundesagentur für Arbeit lehnt dies dem Zeitungsbericht zufolge aber ab, da Leiharbeit vom Kurzarbeitergeld ausgeschlossen ist.
Unmittelbar nach den Vorstoß Gabriels hatte sich auch der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der Unions-Fraktion im Bundestag, Karl Schiewerling (CDU), dagegen ausgesprochen, die Folgen des Abgas-Skandals bei Volkswagen für Leiharbeitnehmer durch Kurzarbeitergeld abzufedern. "Schwankende Beschäftigungsmöglichkeiten sind für die Zeitarbeitsbranche charakteristisch", erklärte er. Deshalb sei sie von der Kurzarbeiter-Regelung ausgeschlossen. Es könne auch nicht sein, dass nun Beitragszahler für die Fehler des Managements bei VW aufkommen sollten.
Kurzarbeitergeld wird aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung finanziert, in die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen einzahlen. Durch die Zahlung von Kurzarbeitergeld, das auf sechs Monate begrenzt ist, können Betriebe Konjunktur- oder Auftragsflauten ohne Entlassungen überbrücken und so Stammbeschäftigte im Betrieb halten. In der Hochzeit der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009/2010 erhielten bis zu 1,5 Millionen Beschäftigte Kurzarbeitergeld. Damals wurde dies durch eine Ausnahmeregelung auch für die Leiharbeit ermöglicht.