Die EU-Kommission hat weiteren milliardenschweren Finanzspritzen aus Steuergeldern für die Bauarbeiten am Hauptstadtflughafen BER grünes Licht erteilt. Ein Kredit der Gesellschafter - das sind die Länder Berlin und Brandenburg sowie der Bund - an die Betreibergesellschaft FBB in Höhe von 1,1 Milliarden Euro verstoße nicht gegen EU-Recht, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit.
Auch eine Bürgschaft der Gesellschafter für weitere Bankkredite von ebenfalls 1,1 Milliarden Euro sei mit EU-Recht vereinbar. Demnach wäre nach Einschätzung der EU-Kommission ein privater Kapitalgeber bereit, „das gleiche Finanzierungspaket zu vergleichbaren Konditionen bereitzustellen, um die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Flughafens sicherzustellen“. Es handele sich daher nicht um unzulässige staatliche Beihilfen. Konkrete Belege, wonach private Investoren zu einem ähnlichen Geschäft bereit seien, nannte die Kommission nicht.
Den Angaben zufolge ist ein Teil des frischen Geldes „für die Lösung technischer Probleme“, etwa mit dem Brandschutzsystem des neuen Flughafens, vorgesehen. Weitere Mittel sollen in die Verbesserung des Schallschutzes fließen. Schließlich gibt es noch einen Anteil für den Ausbau des BER. Denn dieser wird nach Einschätzung der Betreibergesellschaft schon bei der Eröffnung zu klein sein für das erwartete Passagieraufkommen.
Am BER wird seit 2006 gebaut. Die zunächst für Juni 2012 geplante Eröffnung scheiterte bislang an umfangreichen Bau- und Planungsmängeln; der ursprüngliche Finanzierungsrahmen musste mehrmals aufgestockt werden. Die FBB will den Flughafen nun Ende 2017 in Betrieb nehmen. Es gibt allerdings immer wieder Berichte, dass dieser Termin ebenfalls nicht zu halten sein wird.