Die großen Bonuszahlungen an Banker sind den europäischen Politikern schon lange ein Dorn im Auge. Entsprechend hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Begrenzung der Boni eingereicht. Zukünftig, so will es die EU-Kommission, sollen die Boni nicht höher sein als das Festgehalt. Nun hat die Gesellschaft für Financial Markets in Europe (AFME), die die europäischen Banken repräsentiert, die Anwaltskanzlei Clifford Chance angeheuert.
Die Anwaltskanzlei soll prüfen, ob man einen Präzedenzfall vor einem europäischen Gericht nutzen könnte, um selbst gegen die EU zu klagen, sollte die Begrenzung der Boni durchgesetzt werden. Bei dem zu überprüfenden Fall handelt es sich um das so genannte Bosmann-Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Das Gericht sah es in seinem Urteil als erwiesen an, dass die EU-Verträge den Fußballern das Recht auf freie Bewegung innerhalb der EU geben und ihnen die Freiheit gewähren, die eigene Bezahlung mit den entsprechenden Clubs selbst zu verhandeln. Dieses Urteil stellte 1995 die Weichen für einen raschen Anstieg der Fußballer-Gehälter. Die Anwälte der Banken prüfen nun, ob der Vorschlag der Abgeordneten zur Begrenzung der Boni im Widerspruch zu den Rechten steht, die im Bosmann-Urteil zugestanden wurden.
Der neue Vorschlag der EU-Kommission gehört zu einer langen Liste von gewollten Änderungen der Kapitalregeln, von denen sich viele mit der Bezahlung innerhalb des Finanzsystems beschäftigen. Doch die Diskussion um die Begrenzung der Boni schreckt die Banken am meisten auf, da diese Einführung sehr wahrscheinlich tatsächlich in ein Gesetz umgesetzt werden wird. Sollte dies geschehen, argumentieren die Banken, würde dies ihre Kostenmodelle auf den Kopf stellen, da die Banker je nach ihrem Erfolg jährlich mit einem variablen Bonus belohnt werden. Die Banken fürchten, dass es mit einer solchen Beschränkung und dem EU-Beschäftigungs-Gesetz, das es schwieriger macht, nicht gut arbeitende Banker zu feuern, deutlich mehr Banker geben wird, die weniger motiviert arbeiten.
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