Politik

Krankenkassen: 10.000 Euro Manager-Gehalt für einen Verband ohne Aufgaben

Der Rechnungshof hat einen besonders krassen Fall von Verschwendung im Kammer-System aufgedeckt: Der Geschäftsführer des Bundesverbands der Innungskrankenkassen erhält 10.000 Euro Monatsgehalt, obwohl der Verband seit 2009 keine Aktivitäten mehr ausübt. Zusätzlich kassiert der Geschäftsführer 15.000 Euro monatlich für seine Rechtsanwaltskanzlei, mit der sich vertritt.
03.05.2012 00:12
Lesezeit: 1 min

Der Rechnungshof hat einen besonders krassen Fall der Verschwendung von öffentlichen Mitteln angeprangert. Der ehemalige Bundesverband der Innungs Krankenkassen (IKK) befindet sich seit 2009 in Auflösung. Dennoch kassiert ein Mann unglaubliche Bezüge, obwohl er nichts mehr zu tun hat. Der glückliche Gewinnner ist auf der Website des IKK Bundesverbandes als "RA Thorsten Prigge" ausgewiesen. Der Rechungshof hat nun herausgefunden, dass dieser Geschäftsführer für seine Geschäftsführertätigkeit für den Bundesverband an vier Arbeitstagen im Monat 10 000 Euro sowie eine Nebenkostenpauschale über 1 000 Euro kassiert.

Der ehemalige IKK Bundesverband soll zum Jahresende endgültig aufgelöst werden. Der Rechnungshof beschreibt die Tätigkeiten des Geschäftsführers: "Ein Dienstbetrieb

findet nicht mehr statt. Seine Beschäftigten sind freigestellt. Schon seit dem Jahr 2009 fallen keine Verbandsaufgaben mehr an. Verblieben sind vor allem Routinetätigkeiten zur Abwicklung der Gesellschaft, wie beispielsweise die Klärung von Resturlaubsansprüchen, die Rückgabe von Diensthandys, die Vor- und Nachbereitung der Gesellschafterversammlungen oder die Ablage von Vorgängen."

Wer jedoch glaubt, dass "RA Thorsten Prigge" mit diesen schlappen 11.000 Euro ein Auslangen findet, irrt. Der Rechnungshof kritisiert, dass sich Herr Prigge von seiner eigenen Rechtsanwaltskanzleit bei seiner offenbar extrem anspruchsvollen Tätigkeit unterstützen lässt. Die Schilderung des RH: "Für einen Teil dieser Aufgaben beauftragt der Geschäftsführer seine eigene Rechtsanwaltskanzlei, die dafür monatlich 15 000 Euro erhält."

Man kann nur staunen, und das geduldige Urteil der Prüfer bestaunen: "Der Bundesrechnungshof hält die Vergütung für unangemessen hoch, zumal der Geschäftsführer keinerlei schwierige oder komplexe Fragestellungen zu lösen hat oder eine besondere Verantwortung in Form einer persönlichen Haftung trägt. Der Geschäftsführervertrag sollte angepasst werden. Aufträge sollte der Geschäftsführer nur mit Zustimmung der Gesellschafter vergeben. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sollte er seine eigene Kanzlei nicht mehr beauftragen."

Was man sich jedoch fragt: Gibt es eigentlich niemanden in der Republik, der Herrn Prigge beaufsichtigt? Was ist das für ein "Rechtsanwalt", dass er auch nur jeden Funken von Anstand vermissen lässt? Auf den Rechtsstaat Deutschland wirft der Fall jedenfalls ein denkbar schlechtes Licht.

Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Geldanlage: Mit einem Fondsdepot mehr aus dem eigenen Geld machen

Wer vor zehn Jahren 50.000 Euro in den Weltaktienindex investiert hat, kann sich heute über mehr als 250.000 Euro freuen! Mit der...

DWN
Technologie
Technologie Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts: Kein Anspruch auf Papier - und in einem anderen Fall auf Mail-Adressen
02.02.2025

Der Arbeitsalltag vieler Menschen wird digitaler und mobiler. Das sorgt für Konflikte - auch weil Gesetze fehlen. Neue Regeln stellten...

DWN
Finanzen
Finanzen VW-Aktie: Volkswagen macht an der Börse Boden gut und könnte neuen Trend am Automobilmarkt vorzeichnen
02.02.2025

Automobil-Werte haben an der Börse keine gute Figur gemacht in den vergangenen Jahren. Wenn die Regel stimmt, dass die Börsen die Zukunft...

DWN
Technologie
Technologie Methanol als Kraftstoff: Die Zukunft der umweltfreundlichen Mobilität
02.02.2025

Im Gespräch mit den Deutschen Wirtschaftsnachrichten erläutert Thorsten Rixmann, Manager der Obrist-Gruppe, warum die Zukunft des...

DWN
Panorama
Panorama Generation Beta: Eine neue Alterskohorte prägt unsere Zukunft - mehr als nur ein Label?
01.02.2025

Seit dem 1. Januar dieses Jahres wird die "Generation Beta" geboren – die nächste Alterskohorte nach der Generation Z. Experten wie...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Technologie-Trends 2025: Wie KMU den digitalen Wandel für sich nutzen können
01.02.2025

Digitalisierung ist der Schlüssel zur Wettbewerbsfähigkeit von KMU. Wer jetzt investiert, sichert sich 2025 entscheidende Vorteile. Diese...

DWN
Politik
Politik Trump-Migrationskurs: Furcht und Unsicherheit in Mexiko
01.02.2025

Menschen, die nach langer Flucht endlich an der Schwelle zu den USA stehen, treffen auf verschlossene Grenzen. Zugleich setzt Trump auf...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Jeder dritte Fernzug kommt zu spät – ein Spiegelbild für den Zustand Deutschlands?
01.02.2025

Die anhaltenden Verspätungen der Deutschen Bahn sind mehr als nur ein Ärgernis für Reisende – sie stehen sinnbildlich für die...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Nach Bosch-Gewinneinbruch: Wie geht es weiter?
01.02.2025

Das Wachstum des Technologie- und Automobilzulieferers Bosch verlief zuletzt schleppend. Im Jahr 2024 bleibt eine Erholung aus. Die...