Die österreichische Regierung hat die schon im Regierungsprogramm vorgesehene Ausbildungspflicht bis 18 Jahre fixiert. Gelten soll sie ab September 2016. Sie richtet sich an all jene, die weder in Ausbildung noch in Beschäftigung sind, also Personen lediglich mit Pflichtschulabschluss. Angesprochen werden so rund 10.000 Jugendliche pro Jahrgang. „Sozialfälle von morgen“ sollen so verhindert werden, sagt der österreichische Sozialminister Rudolf Hundstorfer.
Bestanden hat die Pflicht theoretisch auch jetzt schon, nur war sie mit keinen Sanktionen versehen. Das ändert sich ab 2016. Die Verwaltungsstrafen, die von den Erziehungsberechtigten zu leisten sind, werden bei rund 440 Euro liegen, berichtet ORF.
Findet der Jugendliche selbst keine Lehrstelle, springt der Staat ein. Neben der Ausbildungspflicht für Jugendliche kann sich die Regierung umgekehrt auch eine Diskussion über eine Einstellungspflicht für Unternehmen vorstellen, wenn das System nicht funktionieren sollte.