Arbeitsministerin Andrea Nahles gibt zu, dass der Mindestlohn zu einer Steigerung der Verbraucher-Preise führt. Die Gewinnmarge, also die Differenz zwischen den Kosten und den Erlösen eines Unternehmens, werde im Regelfall sinken.
Im „Einzelfall“ werde auch das Gegenteil der Fall sein. Durch die höheren Einkommen der Privathaushalte werde es einen Konsum-Schub geben. „Alles in allem wird der volkswirtschaftliche Effekt positiv sein“, sagte Nahles im Interview mit dem Tagesspiegel.
Doch höhere Einkommen bei parallel steigenden Verbraucher-Preisen müssen nicht zwangsläufig zur Steigerung des Konsums der Privat-Haushalte führen. Denn letztendlich bleibt den Bürgern nicht mehr Geld in der Tasche.
Um Lohndumping vorzubeugen, werde beim Zoll eine „Hotline“ eingerichtet werden. Dort hätten dann Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich zu beschweren. Doch auch Arbeitgeber hätten dann die Möglichkeit, dem Zoll einen Markt-Konkurrenten zu nennen, der Lohndumping betreibe. Nahles erhofft sich durch die Mindestlohn-Regelung einen Vertrauens-Zuwachs in die SPD. Der Bürger soll spüren, dass er im Mittelpunkt steht. Doch die Arbeitsministerin hat noch weitere Pläne. Sie hat der Teilzeit-Beschäftigung den Kampf angesagt. Vielen Frauen falle es schwere, sich nach einer Teilzeit-Karriere in ein normales Berufsleben einzuordnen.
Doch sie übersieht, dass der Mindestlohn vor allem das Gastgewerbe schwer treffen wird. Denn neben steigenden Kosten sei die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns 2015 eine große Belastung, vor allem für Betriebe in Ostdeutschland. Das Gastgewerbe ist eine besonders arbeitsintensive Branche und der Anteil der Personal- an den Gesamtkosten mit 25 bis 40 Prozent vergleichsweise hoch (mehr hier).
Hans-Werner Sinn vom Ifo-Institut fürchtet nach der Einführung des Mindestlohns sogar den Verlust von 900.000 Arbeitsplätzen. Dem Max-Planck-Institut zufolge wird der Mindestlohn bei der Jugendarbeitslosigkeit „voll durchschlagen“. Sein Kollege Börsch-Supan vom Max-Planck-Institut für Sozialpolitik kritisiert, dass der Mindestlohn bereits ab 18 Jahren gelten soll: „Der Mindestlohn wird bei der Jugendarbeitslosigkeit voll durchschlagen. Dort werden die Zahlen signifikant ansteigen. Der Mindestlohn darf erst ab 25 Jahre gelten” (mehr hier).
Doch die gewerkshaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung hat in einer geförderten Untersuchung die Skepsis deutscher Wirtschaftswissenschaftler empirisch widerlegt. Ein Mindestlohn werde von den Unternehmen akzeptiert, wenn diese auch von der Konkurrenz bezahlt würden. Gleichzeitig wird eingeräumt, dass ein zu hoch angesetzter Mindestlohn natürlich negative Auswirkungen haben könnte. Die Beschäftigungseffekte von Mindestlöhnen würden sich je nach Innovationsdynamik eines Landes unterscheiden (mehr hier).
Die Mindestlohn-Reform der Großen Koalition wurde vom Bundestag am Donnerstag mit einer großen Mehrheit beschlossen.