Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die in der EU geltenden Regeln zur Bankenrettung in seinem jüngsten Urteil legitimiert. Die Vorgabe der EU-Kommission, dass bei Bankenrettungen erst nachrangige Gläubiger und Aktionäre zur Kasse gebeten werden müssen, bevor Steuergeld eingesetzt werden könne, sei rechtens. Italien setzt sich derzeit in Brüssel dafür ein, Steuergelder zur Stabilisierung des Bankensektors einsetzen zu dürfen. Die EU-Kommission und Länder wie Deutschland und Österreich sind strikt dagegen.
Auf die laufenden Verhandlungen zwischen Italien und der EU-Kommission hat das Urteil offenbar aber keine konkreten Auswirkungen. Dies liegt vor allem daran, dass der EuGh das Bail-in-Prinzip zwar für rechtmäßig erklärte, jedoch Ausnahmen anfügte.
So sei es den EU-Staaten in Ausnahmensituationen auch weiterhin möglich, „die Inhaber nachrangiger Schuldtitel von der Rettung auszunehmen und den Banken mit Steuergeldern unter die Arme zu greifen. Dann bestehe aber das Risiko, dass solche Beihilfen von der EU-Kommission zurückgewiesen würden. Das Urteil könnte Italien in den Verhandlungen mit der Brüsseler Behörde helfen, da Ministerpräsident Matteo Renzi den Instituten seines Landes mit staatlichen Garantien zur Seite springen will2, schreibt das Finanzprotal Onvista.
„Während das Urteil vom Dienstag die Regeln der EU-Kommission unterstützt, steht die Tür im Fall von ‚außergewöhnlichen Umständen‘ weiterhin offen, die von Italien genutzt werden könnten, hofft das Wall Street Journal. Das WSJ ist das Sprachrohr der internationalen Banken, die naturgemäß eine Rettung von Banken aus Steuergeldern bevorzugen. Die meisten Gläubiger einer in Not geratenen Bank sind andere Banken. Bisher hatten es die Banken geschafft, sich jeweils vor dem Haircut aus der Affäre zu ziehen. Die konsequente Anwendung der BRRD, also der EU-Banken-Richtlinie ermöglicht eine Rettung von Banken, ohne die Staatshaushalte zu belasten. Die Verluste müssen die Banken tragen, die in der Regel genau wissen, welchen Risikograd ihre Investments bei anderen Banken haben.
„Während das Urteil klarstellt, dass die Beteiligung der Anleger und Gläubiger eine normale Praxis darstellt, ist es zugleich nicht verpflichtend. Die Regeln sehen nämlich eine Ausnahme vor, wenn ein Bail-in die Finanzstabilität gefährden oder zu unverhältnismäßigen Ergenbnissen führen würde. Jacopo Ceccatelli vom Mailänder Handelshaus Marzotto sagt, dass das Urteil wahrscheinlich ein ernsthaftes Hindernis für die Pläne Italiens darstellen werde“, schreibt Bloomberg. „Das Urteil des EuGH beinhaltet von allem etwas und zitiert im Grunde nur das bestehende Bail-in-Regime, wird Ceccatelli zitiert.
Mitglieder der EU-Kommission scheinen dies ähnlich zu sehen: Befragt, ob das Urteil Einfluss auf die Gespräche habe, sagte Wettbewerbskommissarin Vestager „nein“, berichtet euronews. Die Aktien italienischer Banken gaben am Dienstag nach. Titel von Banca Monte die Paschi di Siena gaben um über 6 Prozent nach. Papiere von Intesa Sanpaolo verloren rund 3 Prozent und jene von UniCredit rund 2,5 Prozent.