Kryptische Urteile verlangen nach kreativen Notaren: Bundespräsident Joachim Gauck hat die ESM-Gesetze unterzeichnet. Er machte jedoch einen kleinen Vorbehalt, über dessen juristischen Wert gestritten werden kann. Gauck fügte nämlich, zumindest in der Presseerklärung, zu seinem "Ja" die Notiz hinzu, dass die Bedingung für seine Unterschrift sei, dass das Völkerrecht eingehalten werde, wie es das Bundesverfassungsgericht gefordert hatte. Ob der Zusatz nur für die Öffentlichkeit existiert oder Gauck diesen auch handschriftlich neben seine Signatur gesetzt hat, ist (noch) nicht überliefert.
Die Presseerklärung im Wortlaut:
Bundespräsident Joachim Gauck hat heute die Gesetze zum sogenannten „Euro-Rettungsschirm“ ausgefertigt.
Dazu gehören auch die Zustimmungsgesetze zum ESM-Vertrag, zum Fiskalvertrag und zur Änderung des Art. 136 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 12. September 2012 die Voraussetzungen für die Ausfertigung geschaffen.
Damit insbesondere der ESM-Vertrag völkerrechtlich in Kraft treten kann, bedarf es ferner der Ratifikation durch den Bundespräsidenten. Dazu müssen zunächst die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Auslegung der Art. 8 Abs. 5 Satz 1, 32 Abs. 5, 35 Abs. 1, 34 des ESM-Vertrages erfüllt sein. Hierfür wird die Bundesregierung – wie von ihr angekündigt – Sorge tragen.