Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Rat der Europäischen Union Transparenzvorschriften bricht, wenn die Namen von Mitgliedstaaten in Gesetzesvorschlägen gestrichen werden.
Anlassfall war die Klage der spanischen Menschenrechtsorganisation Access Info Europe (AIE). Die Organisation wollte Einblick haben in die Tätigkeit des Rates als „Gesetzgeber“. Und zwar, welche Mitgliedstaaten wann welche Änderungsvorschläge zu einem Gesetzesentwurf eingebracht haben.
Im Dezember 2008 beantragte AIE die Einsicht in ein Dokument zur Verordnung „über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission“. In diesem Schriftstück waren Abänderungs- und Neuformulierungsvorschläge der Mitgliedsstaaten zusammengefasst.
Die Unterlagen wurden zwar zwei Wochen später ausgehändigt. Aber: die Änderungsvorschläge der einzelnen Mitgliedsländer wurden anonymisiert. So konnte keiner nachverfolgen, welches Land welche Forderungen stellte. Das Argument für die Schwärzung: Sonst könne die öffentliche Meinung Druck ausüben, der die Freiheit der Delegationen einschränken könnte.
Das Vorgehen des Rates wurde zunächst bestätigt.
Daraufhin legte AIE Nichtigkeitsklage bei Gericht ein.
Der Europäische Gerichtshof entschied nun als letzte Instanz zugunsten von Access Info Europe. Im Urteil widersprach es dem Argument des Rates insofern, dass der „Grundsatz der demokratischen Legitimierung die Verantwortlichkeit für eigenes Handeln, insbesondere im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahren, impliziere“.
AIE-Geschäftsführerin Helen Darbishire sagt zu dem Urteil: „Für die Zivilgesellschaft, für Journalisten, für die Mitglieder der Öffentlichkeit ist es von großer Bedeutung, zu wissen, was unsere Regierungen im Rat tun und welche Positionen sie einnehmen“, so der EUObserver.