Die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender ARD und ZDF übertragen für unbekannte Millionensummen die Fußball-WM. Die Sender weigern sich, die genauen Zahlen bekanntzugeben. Als Begründung für die Verwendung der Zwangsgebühren für ein rein kommerzielles Ereignis wird gerne das in Deutschland offenbar grundgesetzliche garantierte „Grundrecht auf freien Eintritt bei Fußball-Länderspielen“ angeführt.
Die gebührenfinanzierten Sender werden alle 64 Spiele im Fernsehen, im Radio und im Internet übertragen. Dazu schicken sie 500 Mitarbeiter nach Brasilien. Zudem erwarben ARD und ZDF die Pay-TV-Rechte für die WM 2014 in Brasilien und 2018 in Russland von der FIFA.
Der streng geheime Preis soll bei etwa 150 Millionen Euro liegen. Die Sender haben so viel bezahlt, obwohl die Sendezeiten wegen der Zeitverschiebung ungünstig sind. Doch ARD und ZDF hatten gehofft, die Rechte auch an einen Pay-TV-Sender weiterzuverkaufen.
Ein goteskes Ansinnen: Denn kein Pay-TV-Sender ist so blöd und kauft die Rechte für Spiele, die sämtlich auch frei zu empfangen sind.
Der Bezahlsender Sky winkte ab: Das Unternehmen hält die Preise für überhöht. Warum soll der Sender versuchen, eine Ware zu verkaufen, die es an jeder Straßenecke gratis gibt?
So bleiben die Öffentlich-Rechtlichen auf den Kosten für die Pay-TV-Rechte sitzen. Die Verantwortlichen der Sender behaupten, dass die FIFA nur ein gemeinsames Paket von Free- und Pay-TV-Rechten angeboten habe. Somit blieb ihnen angeblich keine andere Wahl, als auch diese Rechte fürs Bezahlfernsehen zu kaufen. Die FIFA weist diese Vorwürfe jedoch zurück, wie Digital Insider berichtet. Es habe die Möglichkeit gegeben, die Rechte getrennt von einander zu erwerben.
Scheinbar haben sich ARD und ZDF auf Kosten der Gebührenzahler verspekuliert. Dies dürfte demnach ein Fall für die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Öffentlich-Rechtlichen (KEF) werden. Doch ernsthafte Konsequenzen haben die Sender nicht zu erwarten. Denn die KEF tagt erst kurz vor Ende der Fußball-WM, wenn der Schaden nicht mehr abzuwenden ist.
Und gegen das Menschenrecht auf freies Fußball-Gucken kann keine Kommission der Welt antreten.
Für ARD und ZDF gilt: Weil das Geld nicht verdient werden muss, sondern vom Bürger per Zwangsgebühr eingehoben wird, gelten die eigenen Gesetze eines Staatsbetriebes. Der muss auf Interessen anderer Zwangvereine Rücksicht nehmen - etwa der korrupten Fußballorganisation Fifa.
Am Dienstag hat das Verfassungsgericht Koblenz den Sendern bescheinigt, dass die Rundfunkgebühr nicht verfassungswidrig ist (mehr hier).
Damit steht einer ungestörten Fußball-WM aus Sicht der öffentlich-rechtlichen Sender nichts mehr im Wege.