Das Landgericht Stuttgart hat den Prozess um den blutigen Wasserwerfer-Einsatz gegen Stuttgart-21-Demonstranten im Herbst 2010 vorläufig eingestellt. Die Strafkammer hatte diesen Schlussstrich vorgeschlagen, da in dem seit Juni laufenden Verfahren nur eine geringe Schuld der beiden angeklagten Polizeiführer zu erkennen gewesen sei.
Es geht um die Räumung des Schlossgartens für die Bauarbeiten zu dem Milliarden-Bahnprojekt Stuttgart 21, bei der Wasserwerfer eingesetzt wurden und die Polizei gegen Demonstranten vorging. Bei dem Einsatz erlitten mehr als 160 Menschen Verletzungen.
„Das Urteil macht fassungslos und wütend, weil das Niederknüppeln von Menschen wegen ihres Protestes gegen ein sinnloses Prestige-Bauwerk auf diese Art scheinbar nachträgliche Legitimität erhält“, so der Linke Bernd Riexinger.
„Am 30. September 2010 begann die Polizei mit der Räumung des Schlossgartens in Stuttgart. Mit beispielloser Härte und Brutalität ging sie gegen tausende Menschen vor, die sich dort in friedlichem Protest und zivilem Ungehorsam versammelt hatten, darunter viele Schülerinnen und Schüler. Gewalt, Schlagstöcke und Wasserwerfer – und am Ende mehrere hundert Verletzte. Das Bild eines älteren Demonstranten, der von Wasserwerfern im Gesicht getroffen wurde, in der Folge nahezu erblindet ist, wurde zum Bild des Widerstandes, zum Sinnbild eines unverhältnismäßig harten Polizeieinsatzes – der mit der heutigen Einstellung des Verfahrens endgültig ungesühnt bleibt.
Es ist ein schwarzer Tag für Stuttgart und diejenigen, die an den Protesten beteiligt waren, dabei verletzt wurden. Es ist ein schwarzer Tag für bürgerschaftliches Engagement gegen milliardenschwere Steuerverschwendung wie das Stuttgart-21-Desaster,“ so Riexinger weiter.