Ab dem 1. Januar 2017 sollen die neuen Meldewesen-Bestimmungen für Banken in drei Phasen umgesetzt werden. Dieses Vorhaben soll nach Wunsch der EZB ab Oktober 2015 als Verordnung ergehen. Die nationalen Parlamente der EU werden umgangen und haben bei der Umsetzung der Verordnung kein Mitspracherecht.
Es geht bei dem Vorhaben um die Umsetzung einer Europäischen Kreditbank, die die Kreditvergabe im EU-Raum dokumentieren und überwachen soll. Das gesamte Projekt trägt den Namen Projekt Analytical Credit Dataset (AnaCredit). In der Vorbereitungsphase sind die nationalen Notenbanken angehalten, aus ihren nationalen Kreditregistern „granulare Daten an die EZB“ zu liefern. Das geht aus einem Papier vor, welches den Deutschen Wirtschafts Nachrichten vorliegt.
Für die Praxis bedeutet dies: Alle Daten werden künftig personalisiert. In Österreich sind beispielsweise alle Kredit- und sonstige Daten von Kunden unter 350.000 Euro Kreditobligo anonymisiert im Meldewesen der Banken gespeichert. Künftig soll jeder einzelne Bank-Kunde über eine Identifikations-Nummer der Nationalbank in Wien (ÖNB), die von der Bank für diesen Kunden bei der ÖNB angefordert werden muss, mit all seinen Geschäften, in 147 Datenfeldern, erfasst werden. Von der Bank sind alle Informationen über den Kunden an die ÖNB zu melden. Die ÖNB wiederum leitet die Informationen an die EZB weiter.
Im Detail gehören zu den Kreditnehmern, die erfasst werden, finanzielle Unternehmen, nicht-finanzielle Unternehmen, die öffentliche Hand, Einzelunternehmer und Einzelkaufleute sowie private Haushalte. Zu melden sind die Angaben zum Kreditgeber, zum Kreditnehmer, zum Geschäft, zum Sicherungsgeber, zum Sicherungsgegenstand sowie Angaben, um gemeinschaftliche Ausleihungen und Schuldverhältnisse zu erkennen.
Die meldungspflichtigen Gruppen werden in drei Phasen in das Projekt AnaCredit einbezogen. Während in der ersten Phase, die ab dem 1. Juli 2017 beginnt, die Banken ihre Geschäfte mit finanziellen sowie nicht-finanziellen Unternehmen und der öffentlichen Hand melden müssen, kommen ab Mitte 2019 und Mitte 2020 die anderen meldepflichtigen Gruppen dazu.
Die Meldeschwelle, ab der die einzelnen Geschäfte von den Meldepflichtigen an die EZB zu übertragen sind, beträgt 25.000 Euro pro Kreditnehmer. Sobald ein Kreditnehmer diese Schwelle überschreitet, sind alle Geschäfte mit dem betroffenen Kreditnehmer zu melden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die EZB die Meldeschwelle weiter absenkt.