Politik

Bundestag beschließt umstrittene Vorratsdatenspeicherung

Trotz großer Skepsis in der Bevölkerung hat der Bundestag beschlossen, dass Daten künftig bis zu zehn Wochen gespeichert werden müssen. Die FDP erwägt, mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen vorzugehen.
16.10.2015 11:48
Lesezeit: 1 min

Telekommunikationsanbieter müssen zur „Aufklärung schwerer Verbrechen“ künftig Telefon- und Internetdaten zehn Wochen lang speichern. Ein entsprechendes Gesetz zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD am Freitag in Berlin.

Die sogenannte Höchstspeicherfrist gilt für die Rufnummer, die Zeit und die Dauer eines Anrufs. Bei der Internetnutzung soll die IP-Adresse festgehalten werden. Standortdaten von Handyanrufen sollen für maximal vier Wochen gespeichert werden. Unmittelbar nach Ablauf der Zeit müssen die Daten gelöscht werden, ansonsten drohen den Providern Geldstrafen.

Als Einschränkungen sieht das Gesetz vor, dass keine Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile erstellt werden dürfen. Auch die Inhalte einer Kommunikation und von Internetseiten sowie der E-Mail-Verkehr dürfen nicht gespeichert werden. Die Bundesländer müssen nicht zustimmen.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wies Kritik an dem Gesetz zurück. Polizei und Justiz erhielten damit zur Aufklärung schwerster Straftaten ein zusätzliches Instrument an die Hand. Grüne und Linke warfen der Koalition vor, Millionen Bürger unter Generalverdacht zu stellen.Vorausgegangen waren der im Frühjahr gefundenen Einigung in der großen Koalition jahrelange Debatten über die Vorratsdatenspeicherung. Die FDP hat eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.

Die EU-Kommission hat einem Zeitungsbericht zufolge ebenfalls Vorbehalte gegen den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland geltend gemacht. Sie habe Maas eine Mängelliste vorgelegt, in der vor allem die verpflichtende Datenspeicherung als Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit der Unternehmen gerügt werde, berichtet die Rheinische Post. Die Bundesregierung müsse deshalb die geplante parlamentarische Verabschiedung des Gesetzentwurfes vorläufig stoppen, schreibt die Zeitung unter Berufung auf ein ihr vorliegendes Dokument des Justizministeriums.

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