Politik

Gericht: Deutschland darf Flüchtlinge nicht nach Ungarn abschieben

Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat die Abschiebung eines Syrers nach Ungarn untersagt. Dort erwarte den Asylbewerber eine unmenschliche Behandlung. Das Gericht bricht damit die formell in Europa geltende Dublin II-Verordnung.
18.07.2016 12:32
Lesezeit: 1 min

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat die Abschiebung eines syrischen Asylbewerbers nach Ungarn untersagt. Bereits 2014, als der Syrer über Ungarn nach Deutschland eingereist war, sei das ungarische Abschiebehaftsystem „in so erheblichem Maße mängelbehaftet gewesen“, dass dem Kläger dort beim Stellen eines Asylantrags „unmenschliche und erniedrigende Behandlung“ gedroht hätte, heißt es in einem am Montag in Mannheim veröffentlichten Urteil, wie AFP berichtet.

Damit ist die Bundesrepublik laut Urteil zuständig für den Syrer und kann sich nicht auf die sogenannte Dublin-II-Verordnung berufen: Nach europäischem Recht soll das Asylverfahren grundsätzlich in dem EU-Land eingeleitet werden, in das ein Flüchtling als erstes einreisten. Die Dublin-II-Verordnung der EU sieht daher vor, dass Flüchtlinge, die weiterreisen, wieder in das erste Land abgeschoben werden.

Bei einem gewaltsamen Streit in einem Flüchtlingslager in Ungarn sind unterdessen mehrere Menschen verletzt worden. Rund 20 Asylbewerbern seien bei dem Vorfall am Sonntag im Lager von Kiskunhalas an der Grenze zu Serbien mit den Fäusten aufeinander losgegangen und hätten später auch Möbel gegeneinander eingesetzt, sagte der Regierungsberater Gyorgy Bakondi am Montag der Nachrichtenagentur MTI. 200 Polizisten seien nötig gewesen, um für Ruhe zu sorgen.

Laut Bakondi erlitten neun Flüchtlinge nicht lebensbedrohliche Verletzungen, acht mussten zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht werden. Das Lager von Kishunhalas ist eines von drei geschlossenen Lagern, in denen Flüchtlinge bis zur Entscheidung über ihre Asylgesuche festgehalten werden. Laut der Flüchtlingsrechtsgruppe Ungarisches Helsinki-Komitee waren im Juni geschätzte 740 Flüchtlinge in den Lagern untergebracht.

Ungarn stand wegen der harten Behandlung von Flüchtlingen wiederholt in der Kritik von Menschenrechtsgruppen. Ungarns nationalkonservativer Ministerpräsident Viktor Orban hatte im Herbst die südliche Grenze mit einem Stacheldrahtzaun abgeriegelt und damit die Zahl der Flüchtlinge, die vom Balkan über das Land nach Zentral- und Nordeuropa reisten, drastisch reduziert. Zuletzt stieg die Zahl jedoch wieder an.

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