"Europas höchste Richter haben den eindeutigen Willen des deutschen Gesetzgebers ausgehebelt und die Entscheidungen der obersten deutschen Gerichte negiert", sagte der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Friedemann Schmidt. Die Apotheker seien entsetzt. Der EuGH habe in ein Politikfeld eingegriffen, das den Mitgliedstaaten vorbehalten sei. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) erwartet, dass jetzt der Druck auf die Arzneimittelpreise zunehmen wird.
Laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) stellt die in Deutschland geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs dar.(AZ: C-148/15) Gegen die Preisbindung geklagt hatten die Deutsche Parkinson Vereinigung und die deutsche Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Die Selbsthilfeorganisation hatte bei ihren Mitgliedern für eine Kooperation mit der niederländischen Versandapotheke DocMorris geworben, die für Mitglieder beim Bezug für Medikamente verschiedene Boni vorsah. Nach Ansicht der deutschen Wettbewerbshüter verstößt das Bonussystem gegen die Preisbindung für verschreibungspflichtige Apotheken.
"Wir freuen uns sehr über die Rechtsprechung des EuGH", sagte DocMorris-Chef Olaf Heinrich. Sein Unternehmen habe den Kunden Boni auf Rezept stets "zulasten der eigenen Marge" gewährt. Chronisch kranke Menschen mit einem hohen und regelmäßigen Medikamentenbedarf würden so jährlich um mehrere Hundert Euro entlastet: "Der Patient spart, das Gesundheitssystem wird nicht belastet."