Die dpa meldet:
Im Streit um ausstehende Rundfunkbeiträge hat das Amt Beetzsee einer alleinerziehenden Mutter aus Brandenburg das Konto gepfändet. «Wir haben diese Maßnahme eingeleitet, weil Steuer- und Abgabengerechtigkeit ein hohes Gut ist», sagte Amtsdirektor Guido Müller am Donnerstag. Aktuell geht es nach Angaben der 43-Jährigen um den Rundfunkbeitrag für das Jahr 2013 in Höhe von 309,26 Euro. Von dem Konto habe das Amt bislang das Geld für den Hort und das Mittagessen ihrer Tochter abgebucht, sagte die Beitragsverweigerin der Deutschen Presse-Agentur.
Das Amtsgericht Brandenburg/Havel hatte bereits im August auf Betreiben des Amtes Beetzsee einen Haftbefehl über sechs Monate Erzwingungshaft erlassen. Damit solle die 43-Jährige gezwungen werden, eine Erklärung über ihr Vermögen abzugeben, sagte die Direktorin des Amtsgerichts, Adelheid von Lessen. Die Frau hat dagegen mehrfach Beschwerde eingelegt, die nun beim Landgericht Potsdam zur Entscheidung liegt. Die 43-Jährige hat nach eigenen Angaben nur ein geringes Einkommen und nutzt weder Radio noch Fernsehen.
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hatte den Titel gegen die Frau erwirkt und das Amt Beetzsee mit der Vollstreckung beauftragt. «Wie dieser Beitrag eingetrieben wird, darauf haben wir keinen Einfluss», sagte der stellvertretende rbb-Sprecher Volker Schreck. Der rbb gehe derzeit davon aus, dass der Haftbefehl in diesem Fall nicht zur Anwendung komme, sagte er. «Selbstverständlich liegt es nicht im Interesse des rbb, dass jemand im Zusammenhang mit Beitragsrückständen inhaftiert wird.»
Eine Frau aus dem thüringischen Ort Geisa hatte in einem ähnlichen Fall von Februar bis April dieses Jahres im Gefängnis gesessen. Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hatte den Antrag auf Erlass des Haftbefehls zurückgezogen, mit dem sie zu einer Vermögensauskunft gezwungen werden sollte.
Die dpa meldet:
Vom Rundfunkbeitrag kann man sich nicht allein aus religiösen Gründen befreien lassen. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor. Damit wiesen die Richter die Klage eines Pastors einer freikirchlichen Gemeinde ab (Az.: 5 K 145/15.NW). Er hatte argumentiert, ein Großteil des öffentlich-rechtlichen Programms zeige einen aus biblisch-christlicher Sicht nicht akzeptablen, gottlosen, unmoralischen und zerstörerischen Lebensstil. Es könne ihm nicht zugemutet werden, dies mitzufinanzieren.
In einem anderen Verfahren war der Mann vor dem Gericht bereits mit dem Versuch gescheitert, aus Gründen der Gewissensfreiheit vom neu geregelten Rundfunkbeitrag befreit zu werden. Die Erhebung verstoße nicht gegen den Grundsatz der Glaubens- und Gewissensfreiheit, hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz damals festgestellt.
Im neuen Urteil beriefen sich die Richter unter anderem auf die OVG-Entscheidung. Mit dem Rundfunkbeitrag sei kein weltanschauliches Bekenntnis verbunden, erklärten sie. Die Arbeit der öffentlich-rechtlichen Sender sei gerade vom verfassungsrechtlich verankerten Gebot der Vielfaltssicherung geprägt. Eine Gewissensentscheidung befreie außerdem laut Bundesverfassungsgericht nicht grundsätzlich von der Zahlung von Steuern.