Seit Juli 2012 hat Facebook persönliche Daten von App-Nutzern an die App-Anbieter weitergegeben. Und das, ohne eine Einwilligung der Nutzer einzuholen oder darauf hinzuweisen. Ein Verstoß gegen das Telemediengesetz, kritisiert die Bundesverband der Verbraucherschützer am Montag und mahnt das soziale Netzwerk damit ab. „Ein solche umfassende Datenweitergabe an Dritte, aber auch deren Verwendung ist nach deutschem Recht ohne die bewusste und informierte Einwilligung eines Nutzers nicht erlaubt“, heißt es in der Erklärung ders Verbands.
Seit einigen Wochen werden nach Installation von Apps Informationen wie die Kontaktdaten, Freundeslisten oder Chats an die App-Anbieter weitergegeben, ohne dass die Nutzer darüber ausreichend informiert werden. Allein die Buttons „Spiel spielen“ oder „An Handy schicken“ beinhalten bereits die Einwilligung. Einige Nutzungszwecke werden lediglich in heller Schrift unter dem Button angezeigt. Nun hat Facebook noch bis zum 04. September Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Schon im März diesen Jahres hatten Verbraucherschützer gegen Facebook geklagt - und Recht bekommen. Das Landgericht Berlin hatte entschieden, dass der Freundefinder des Netzwerks gegen Verbraucherrechte verstoße. Bei der Einführung der neuen Datenschutzregeln hatte Facebook im vergangen Juni zwar nicht gegen Gesetze verstoßen. Doch auch hier wurden die Nutzer aufgrund einer Alibi-Abstimmung weitgehend im Dunkeln gelassen (mehr hier).