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EU-Diktat: Deutschland muss Gift-Werte bei Spielzeug lockern

Lesezeit: 1 min
01.02.2013 12:22
Schlappe für die Bundesregierung in Brüssel: Trotz massiver Bedenken muss Deutschland seine bisher strengen Standards bei chemischen Zusätzen in Spielzeug aufgeben.
EU-Diktat: Deutschland muss Gift-Werte bei Spielzeug lockern

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Die Lobbyarbeit der Spielwarenhersteller in Brüssel hat große Erfolge erzielt. Die EU-Kommission wird die Grenzwerte für Schadstoffe in Spielwaren wieder lockern. So dürfen beispielsweise bei Spielzeugen statt bisher nur 90 Milligramm ab 20. Juli 2013 bis zu 160 Milligramm Blei freigesetzt werden. Für den krebserregenden Stoff Benzoapyren wird der Grenzwert auf 100 Milligramm pro Kilogramm angehoben. Das entspricht in etwa dem hundertfachen Wert, der im Weichmacher-Öl zur Herstellung von Autoreifen eingesetzt werden darf. Durch die Lockerung der Grenzwerte bei Spielzeugen sind in Zukunft bis zu 22-fach höhere Schadstoffbelastungen möglich.

Der Versuch, der deutschen Bundesregierung, diese Lockerung in Deutschland nicht durchsetzen zu müssen und vielmehr national die eigenen strengeren Grenzwerte beizubehalten, ist vorerst jedoch gescheitert. Am 20. Januar hatte die Bundesregierung bei der EU-Kommission einen Antrag eingereicht, um an den strengeren Grenzwerten in Deutschland festhalten zu dürfen. Dieser wurde jedoch größtenteils abgelehnt. So wurden beispielsweise die deutschen Grenzwerte für Antimon, Quecksilber und Arsen nicht gebilligt, die für Grenzwerte für Blei und Barium beispielsweise sind ab dem 20. Juli ebenfalls nicht mehr gültig.  Lediglich die eigenen, nationalen Grenzwerte in Bezug auf Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe wurden zugelassen.

Als Grund, warum beispielsweise die deutsche Grenzwerte für Antimon, Quecksilber und Arsen nicht gebilligt wurden, gibt die EU-Kommission an, „dass die von Deutschland mitgeteilten einzelstaatlichen Maßnahmen“ nicht durch „wichtige Erfordernisse in Bezug auf den Schutz der menschlichen Gesundheit gerechtfertigt sind“, heißt es in dem Beschluss der Kommission.

Wie in der Kommission war auch in einigen anderen europäischen Ländern der Vorstoß Deutschlands kritisch betrachtet worden. So gibt die EU-Kommission etwa an, dass die Tschechische Republik der Ansicht sein, „dass die von Deutschland mitgeteilten Maßnahmen ein Handelshemmnis darstellen“, heißt es in dem Beschluss. Die deutsche Regierung würde damit „die Wirtschaftsakteure, die die Bestimmungen der Richtlinie einhalten, daran hindern, Spielzeug in Deutschland in Verkehr zu bringen.“ Polen gab an, dass die deutschen Maßnahmen „den freien Verkehr von Spielzeug innerhalb der EU behindern und daher unannehmbar sind.“ Schweden unterstützte indes die deutsche Haltung.

Nach dem negativen Beschluss der EU-Kommission hat die deutsche Bundesregierung am 14. Mai 2012 beim Gericht der Europäischen Union eine Klage diesbezüglich gegen die EU-Kommission eingereicht. Die Regierung rechnet jedoch frühestens im Frühjahr 2014 mit einem Urteil, wie aus dem Antwortschreiben der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen hervorgeht. Dann jedoch gelten die gelockerten Grenzwerte bereits und Spielzeug mit höheren Schadstoffwerten kann auf den deutschen Markt gelangen.


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