Politik

UN-Gericht verbietet Japan Walfang in der Antarktis

Der japanische Walfang in der Antarktis ist nicht mit Forschungsinteressen zu begründen. Der Internationale Gerichtshof sprach deshalb ein Verbot aus. Die zu Tausenden getöteten Zwergwale stehen nicht im Verhältnis zu den geringen wissenschaftlichen Erkenntnissen, so das UN-Gericht.
31.03.2014 16:29
Lesezeit: 1 min

Der japanische Walfang in der Antarktis ist nicht mit Forschungsinteressen zu begründen und muss daher gestoppt werden. Dies entschied der Internationale Gerichtshof in Den Haag am Montag. Mit dem Urteil gab das höchste UN-Gericht einer Klage Australiens Recht, das verlangte, dass Tokio die Erlaubnis für den Walfang widerrufe.

Im Rahmen des Forschungsprogramms JARPA II seien seit 2005 rund 3.600 Zwergwale getötet worden, begründete der Vorsitzende Richter das Urteil. Diese Zahl stehe nicht im Verhältnis zu den geringen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die das Programm hervorgebracht habe.

Australien, das den Fall 2010 vor Gericht gebracht hatte, warf Japan vor, die Forschung als Vorwand zu benutzen und tatsächlich kommerziellen Walfang zu betreiben.

Tierschützer begrüßten das Urteil. Der WWF sprach von einer „Sternstunde für den weltweiten Walschutz“. Greenpeace erklärte: „Jeder weitere Versuch der japanischen Regierung, das „Walfangmoratorium zu umgehen, wäre unethisch, unzeitgemäß und unwirtschaftlich.“ Nachdem Japan 1986 das internationale Walfangmoratorium unterzeichnet hatte, jagte das Land zu Forschungszwecken weiter jährlich bis zu 850 Zwergwale im Südpazifik.

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