Politik

Sparkassen warnen vor Ausforschung der Kunden beim Online-Banking

Lesezeit: 1 min
02.04.2014 00:18
Die EU schafft die Grundlagen für die Ausforschung von Bank-Kunden. Die Institute sollen gezwungen werden, fremden Unternehmen Einblicke in die Konten zu ermöglichen. Selten hat ein Gesetzesentwurf „die Rechte der Verbraucher so stark eingeschränkt“, warnt Sparkassen-Präsident Georg Fahrenschon.

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Mehr Respekt vor den persönlichen Daten von Bank- und  Sparkassenkunden bei Zahlungsvorgängen im Internet hat der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), Georg Fahrenschon, von der Europäischen Kommission gefordert. „Mit ihren Regulierungsvorschlägen schafft die EU-Kommission die Grundlagen für eine umfassende Ausforschung unserer Kunden durch fremde Zahlungsdiensteanbieter. Es ist mir völlig unverständlich, wie man angesichts engagiert geführter weltweiter Datenschutzdiskussionen derartige Vorschläge machen kann“, sagte Fahrenschon. Die Sparkassen jedenfalls seien nicht bereit, die Daten ihrer Kunden zur Ausforschung preiszugeben.

Hintergrund für die Kritik ist der von der EU-Kommission vorgelegte, überarbeitete Entwurf der Zahlungsdiensterichtlinie. Danach sollen Kreditinstitute gezwungen werden, fremden Zahlungsdiensteanbietern bei der Abwicklung von Zahlungen im Internet einen Einblick in die Kontoumsatzdaten ihrer Kunden zu ermöglichen. Auf diesem Wege könnten solche Dienste das gesamte Zahlungsverhalten der Verbraucher auswerten. Darunter wären auch europäische Töchter ausländischer Unternehmen, deren Geschäftsmodell vorwiegend darin besteht, Verbraucherdaten zu sammeln, entgegen den europäischen Datenschutzgrundsätzen zu speichern und auszuwerten.

Fahrenschon kritisierte zudem, dass mit den EU-Vorschlägen das Risiko bei Internetkäufen einseitig auf die Verbraucher verlagert werden solle. „Die Zahlungsdiensteanbieter sollen bereits beim Kauf dem Verkäufer die Zahlung bestätigen können. Das läuft in der Praxis auf eine Vorkasse durch die Käufer hinaus. Diese bleiben dann im Zweifel auf Schäden durch Nicht- oder Schlechtlieferung sitzen. Selten hat ein Gesetzesentwurf unter der Überschrift ,Verbraucherschutz‘ die Rechte der Verbraucher so stark eingeschränkt“, so Fahrenschon.

Es sei positiv, so Fahrenschon, dass in den Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Europäischem Rat und Europäischem Parlament bereits erste Verbesserungen erreicht worden seien. Das betrifft unter anderem eine Identifizierungspflicht der Zahlungsdiensteanbieter, damit Kreditinstitute erkennen können, dass nicht ihr eigener Kunde auf das Konto zugreift. „Das Kernproblem des Kommissionvorschlags bleibt aber bestehen: Mangelnder Respekt vor den Daten von Bankkunden. Das muss zwingend korrigiert werden.“


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