Die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am Dienstag, dass die EU-Richtlinie zur Sicherung von Telefon- und Email-Informationen ungültig ist.
Die Regelung „beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt“, begründeten die Richter ihre Entscheidung.
In Berlin war auf das Urteil mit Spannung gewartet worden, denn das Innen- und Justizministerium hatten erklärt, einen entsprechenden Gesetzentwurf erst nach dem Richterspruch aus Luxemburg vorlegen zu wollen.
Bei der Vorratsdatenspeicherung werden die Telefon- und Internetdaten der Bürger ohne Anlass zur Verbrechensbekämpfung für einen längeren Zeitraum gespeichert. Die Richtlinie war als Reaktion auf die Terroranschläge in Madrid 2004 und London 2005 auf den Weg gebracht worden. Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag zur Umsetzung der EU-Vorgaben bekannt. Im Dezember hatte der zuständige Generalanwalt vor dem EuGH aber bereits seine Zweifel an der EU-Regelung deutlich gemacht.