Google hat nach Angaben der Enthüllungsplattform Wikileaks E-Mails und andere Informationen von drei Wikileaks-Mitarbeitern an US-Ermittler weitergegeben. Die Enthüllungsseite veröffentlichte am Montag die Durchsuchungsbefehle, die der Internet-Konzern den Betroffenen mittlerweile zugesendet hat. Demnach ermitteln die Behörden gegen die Eigentümer, Betreiber und Manager von Wikileaks wegen folgender Delikte:
Spionage: 18 U.S.C. § 793(d) - Gefängnis bis zu 10 Jahren
Verschwörung zur Spionage: 18 U.S.C. § 793(g) - Gefängnis bis zu 10 Jahren
Diebstahl oder Entwendung von Eigentum der US-Regierung: 18 U.S.C. § 641 - Gefängnis bis zu 10 Jahren
Computer-Betrug und Missbrauch: 18 U.S.C. § 1030 - Gefängnis bis zu 10 Jahren
(allgemein) Verschwörung: 18 U.S.C. § 371 - Gefängnis bis zu 5 Jahren
Ein US-Gericht ordnete demnach an, dass Google alle E-Mails, Kontaktlisten, gelöschte Nachrichten und Entwürfe der drei Nutzer herausgeben muss. Außerdem sollte Google die IP-Adressen weitergeben, unter denen sich die Nutzer auf ihren E-Mail-Konten eingeloggt hatten. Die Anordnung betrifft unter anderem Wikileaks-Mitarbeiterin Sarah Harrison, die als engste Beraterin von Julian Assange gilt, und den Sprecher der Organisation, Kristinn Hrafnsson. Der Isländer Hrafnsson sagte, er sehen den Angriff auf sich, der 30 Jahre als Journalist arbeitet, als Angriff auf den Journalismus an.
Die Anordnungen stammen bereits aus dem Jahr 2012. Wikileaks zeigte sich empört, dass Google mehr als zwei Jahre gewartet habe, um die Organisation über die Durchsuchungen zu informieren. In einem Brief an Google erklärten Anwälte der Wikileaks-Mitarbeiter, sie seien «erstaunt und beunruhigt» darüber. Sie forderten weitere Informationen von dem Internetkonzern. Google war den Angaben zufolge rechtlich verpflichtet, den Durchsuchungsbefehl vor den betroffenen Nutzern geheim zu halten.
In einem NDR-Interview schilder Harrison das Ausmaß des Vorgangs. Zapp berichtet über die Reaktion Googles, dessen Motto einmal gewesen sei, nichts Böses tun zu wollen: "Googles deutscher Pressesprecher Kay Oberbeck sagte auf Nachfrage von ZAPP lapidar, man äußere sich ,grundsätzlich nicht zu Einzelfällen'."