Bis 2032 müssen alle Bürger ihre Wohnung mit intelligenten Strom-Zählern ausstatten. Das schreibt das Bundeswirtschaftsministerium in einem Positionspapier vor. Die Zähler lesen und übertragen den Verbrauch automatisch an die Stromversorger.
Das „Verordnungspaket intelligente Netze“ soll noch vor der Sommerpause zur Beschlussfassung vorliegen. Dieses wird in Umsetzung des Koalitionsvertrages verbindliche Vorgaben für den künftigen Einsatz Intelligenter Messsysteme, so genannter Smart Meter, enthalten. Darin ist ein Pflichteinbau intelligenter Messsysteme für alle Haushalte mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr vorgesehen. Alle anderen Haushalte sollen nach und nach einen intelligenten Zähler bekommen.
Die Verbraucherschützer halten den geplanten Einbauzwang jedoch für übertrieben. Denn intelligente Stromzähler können nicht nur anzeigen, wie viel Strom aktuell verbraucht wird, sondern sie geben auch Auskunft über Nutzungszeiten und Leistungsbezug. „Smart Meter bietet für Verbraucherinnen und Verbraucher bislang keinen Zusatznutzen, zum Beispiel in Form von Effizienzgewinnen oder variablen Tarifen. Ansonsten hätte das Wirtschaftsministerium auf einen marktgetriebenen Einbau gesetzt und müsste dies nicht verpflichtend vorschreiben,“ so Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Energieberatung.
Auch die Frage nach der Finanzierung sei demnach nicht vollständig geklärt. „Mit Kostenobergrenzen versucht das Wirtschaftsministerium, die finanzielle Belastung für Verbraucher zu deckeln. Es darf allerdings nicht passieren, dass Netzbetreiber sich zusätzliche Kosten über die Netzentgelte zurückholen. Dann würden Verbraucher doppelt zur Kasse gebeten“, so Klaus Müller. Statt einer Einbauverpflichtung hätte das Wirtschaftsministerium erst einmal andere Probleme angehen müssen, wie beispielsweise die Einführung variabler Tarife.
Insbesondere der Datenschutz stelle eine weitere Gefahr dar. „Smart Meter können sehr viel über die Gewohnheiten der Haushalte verraten. Diese Daten zu schützen und deren Kontrolle durch Verbraucher zu gewährleisten, muss daher oberste Priorität haben“, so Müller.