Im Rahmen der Steuerreform 2015 soll in Österreich die Registrierkassenpflicht eingeführt werden. Diese beinhaltet eine Belegpflicht bei allen Barverkäufen. Diese unterteilt sich in eine Belegerteilungspflicht für die Unternehmen und eine Belegannahmepflicht für die Kunden, berichtet der ORF. Im Zusammenhang mit der Belegpflicht werden Italien, Griechenland und Ungarn von der Regierung in Wien als Beispiele herangezogen.
Das heißt: Künftig muss jeder Österreicher für jeden Barkauf einen Beleg vorweisen können. Die Belegpflicht umfasst auch alltägliche Anschaffungen wie Brötchen- oder Kuchenkäufe. Um allgemeinen Beleg-Manipulationen präventiv vorzugreifen, sollen „Integrierte Sicherheitslösungen für messwertverarbeitende Kassensysteme“ (INSIKA) eingeführt werden, berichtet Der Standard. Beim INSIKA-System wird durch Einsatz einer Smartcard für jede finanzielle Transaktion ein elektronischer Verschlüsselungs-Code erstellt, der fälschungssicher sein soll.
Die Registrierkasse muss den Code gemeinsam mit dem Originalbeleg abspeichern, damit nachträgliche Manipulationen erkannt werden können. Fehlende Belege können identifiziert werden, weil das INSIKA-System durchgehende Nummer vergibt. Die Transaktionen werden im technischen Idealfall durchgehend auf den Server des Finanzministeriums weitergeleitet.
Bisher mussten österreichische Betriebe mit einem Jahresumsatz von weniger als 150.000 Euro gemäß der Barbewegungs-Verordnung ihre Einnahmen nicht einzeln auflisten. Die Zählung wurde per Kassensturz vorgenommen.
Der österreichische Fiskus erhofft sich durch die neue Regelung jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 900 Millionen Euro. Die österreichische Bundesregierung wird am 16. Juni einen endgültigen Beschluss zur Steuerreform festlegen.