In der Schweiz bleiben Millionen-Erbschaften für direkte Nachkommen weitgehend steuerfrei. Die Volksinitiative für eine nationale Erbschaftssteuer verfehlte bei einer Volksabstimmung am Sonntag klar die Mehrheit. Laut Hochrechnung des Forschungsinstituts gfs.Bern lehnten mehr als 70 Prozent der Eidgenossen eine solche Steuer ab.
Die Initiatoren aus dem Kreis der Sozialdemokraten und Gewerkschaften wollten eine einheitliche Erbschafts- und Schenkungssteuer von 20 Prozent auf Summen von mindestens zwei Millionen Franken (1,9 Millionen Euro). Die Steuer sollte jährlich rund drei Milliarden Franken in die Kassen spülen. Wirtschaft und bürgerliche Parteien waren dagegen, da sie Probleme speziell bei der Nachfolge in Unternehmen sahen.
Ökonomen der Universitäten Lausanne und Zürich gehen davon aus, dass in der Schweiz 2011 schätzungsweise 61 Milliarden Franken (58 Milliarden Euro) vererbt wurden. Für 2015 gehen sie gar von 76 Milliarden Franken aus.
Mit dem Nein der rund fünf Millionen Wahlberechtigten zu einer nationalen Regelung haben weiterhin die Kantone das Sagen über die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen. Dort gibt es zwar solche Steuern. Nach Angaben aus den Kantonen summieren sie sich auf 900 Millionen Franken. Damit gelten die Regelungen als großzügig. Direkte Nachkommen sind fast überall steuerbefreit.
In Deutschland gibt es keine Volksabstimmung: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die von der Wirtschaft und Teilen der Union kritisierten Pläne für die Erbschaftsteuerreform verteidigt. Vor Familienunternehmern zeigte sie sich am Freitag aber offen für weitere Korrekturen. «Kein Gesetz kommt aus dem Bundestag so heraus wie es hineingekommen ist», sagte Merkel in Berlin. Es werde versucht, die Bedenken zu berücksichtigen. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) habe aber für die geplanten strengeren Regeln zur steuerlichen Verschonung von Firmenerben Optionen eingebaut.
«Wir sind uns über die Sensibilität des Gegenstands eindeutig bewusst.» Zugleich machte Merkel deutlich, dass Kritiker der geplanten Regeln für Firmenerben sich auch über die Länder und den Bundesrat für Nachbesserungen stark machen könnten. «Sprechen Sie mit ihren Landesregierungen», sagte Merkel und verwies auf die «starke Stellung» der rot-grün regierten Länder im Bundesrat. Die Koalition halte aber an ihren Zeitplänen für die Reform fest.
Schäuble ist den Kritikern in seinem Referentenentwurf bereits entgegengekommen. So soll die geplante Einbeziehung des Privatvermögens zur Zahlung der Erbschaftsteuer weniger scharf ausfallen. Gelockert werden sollen gegenüber ersten Plänen auch die Verschonungsregeln für Kleinstfirmen.