Wegen des Poststreiks hat der Insolvenzverwalter von Prokon eine wichtige Frist für die Inhaber von Genussrechten an der angeschlagenen Windenergiefirma verlängert. Anleger, die sich weiter an Prokon als Genossenschaft beteiligen wollen, können noch bis zum 1. Juli eine entsprechende Zustimmungserklärung einsenden, teilte Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin am Freitag in Hamburg mit.
Eine Abgabe der Unterlagen sei auch noch direkt vor dem Beginn der Gläubigerversammlung am 2. Juli in den Hamburger Messehallen möglich. Die Frist war ursprünglich bis zu diesem Freitag vorgesehen. Rund 75.000 Anleger sollen in der nächsten Woche darüber entscheiden, ob Prokon in eine Genossenschaft umgewandelt wird. Alternativ liegt ein Übernahmeangebot des Karlsruher Energiekonzerns EnBW vor. Eine weitere Möglichkeit wäre die Auflösung der Firma.