Deutschland

Generalbundesanwalt: Eingriff der Politik in die Unabhängigkeit der Justiz

Generalbundesanwalt Range erhebt schwere Vorwürfe gegen Justizminister Heiko Maas: Dieser habe in die Ermittlungen gegen netzpolitik.org eingegriffen, weil ihm ein mögliches Ergebnis nicht opportun erschien. Dies sei ein „unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz“.
04.08.2015 11:03
Lesezeit: 1 min

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Generalbundesanwalt Harald Range hat dem Bundesjustizministerium schwere Vorwürfe wegen der Einflussnahme auf die Landesverrats-Ermittlungen gegen netzpolitik.org gemacht. Er habe aus Berlin Anweisung bekommen, ein externes Gutachten sofort zu stoppen, sagte er am Dienstag in Karlsruhe.

Die Stellungnahme im Wortlaut:

„Zur Wahrung und Sicherung der Objektivität der Ermittlungen habe ich am 19. Juni 2015 ein externes Gutachten in Auftrag gegeben. Der unabhängige Sachverständige sollte klären, ob es sich bei den veröffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handelt. Der Sachverständige teilte mir gestern mit, dass es sich nach seiner vorläufigen Bewertung bei den am 15. April 2015 veröffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handelt. Der Sachverständige hat damit die Rechtsauffassung der Bundesanwaltschaft und des Bundesamtes für Verfassungsschutz insoweit vorläufig bestätigt.

Die Bewertung des unabhängigen Sachverständigen habe ich dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gestern unverzüglich mitgeteilt. Mir wurde die Weisung erteilt, das Gutachten sofort zu stoppen und den Gutachtenauftrag zurückzuziehen. Dieser Weisung habe ich Folge geleistet.

Die Presse- und Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Dieses Freiheitsrecht gilt aber nicht auch nicht im Internet schrankenlos. Es entbindet Journalisten nicht von der Einhaltung der Gesetze. Über die Einhaltung der Gesetze zu wachen, ist Aufgabe der Justiz. Diese Aufgabe kann sie nur erfüllen, wenn sie frei von politischer Einflussnahme ist. Daher ist die Unabhängigkeit der Justiz von der Verfassung ebenso geschützt wie die Presse- und Meinungsfreiheit.

Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint, ist ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz. Mit Blick auf die im Raum stehenden Vorwürfe habe ich mich gehalten gesehen, die Öffentlichkeit hierüber zu informieren.“

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