Ibrahim Abou-Nagie wird vorgeworfen, Sozialleistungen in Höhe von mehr als 50.000 Euro zu Unrecht bezogen zu haben. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte über ausreichende Einkünfte verfügt, diese aber dem zuständigen Jobcenter nicht angegeben. Der Hassprediger und Initiator kostenloser Koran-Verteilungen in Deutschland soll unter anderem Zugriff auf ein Spendenkonto gehabt haben, das zum Schein auf den Namen eines mitangeklagten Mannes gelaufen sein soll. Der Angeklagte selbst bestreitet die Vorwürfe.
Konkret werden dem Salafisten-Prediger zwei Taten zur Last gelegt, so der WDR. Zum einen werde Ibrahim Abou-Nagie vorgeworfen, über mehr als zwei Jahre, von Februar 2010 bis Mai 2012, Sozialleistungen in Höhe von rund 53.000 Euro für sich und seine Familie vom Jobcenter bezogen zu haben, ohne anspruchsberechtigt zu sein. Nach Angaben des Gerichts habe der Angeklagte - neben ausreichenden Einkünften - „umfangreiche“ Rücklagen auf einem Konto gehabt, das unter dem Namen seines Bekannten Ahmad Masoud P. Gelaufen sei. Dieser ist im Prozess ebenfalls angeklagt. Ein weiteres Konto mit mehr als 21.000 Euro soll Abou-Nagie dem Jobcenter gegenüber verschwiegen haben. Außerdem sei ein Auto, das der 51-Jährige für sich genutzt habe, auf den Namen des Mitangeklagten angemeldet gewesen.
Darüber hinaus soll Abou-Nagie das Geld auf dem Konto des Bekannten durch Spendensammlungen für religiöse Projekte und den Verkauf salafistischer Literatur eingetrieben, aber nur zum Teil dafür verwendet haben. Er soll mehr als 65.000 Euro davon für private Zwecke ausgegeben haben.
Die Verhandlung wurde schon nach kurzer Zeit unterbrochen. Die Verteidigung stellte einen Befangenheitsantrag gegen den Richter. Das berichtet der Kölner Stadtanzeiger. Mehrere Anträge der Verteidigung führten bereits im April 2015 zur Vertagung.
Die salafistische Szene vermittle derzeit laut NRW-Verfassungsschutzbericht des Jahres 2013 „die ganze Bandbreite salafistischer Ideologie“. „Dies reicht von gewaltfreier Propaganda bis hin zu radikalisierenden Inhalten und Rekrutierungsaufrufen für den gewaltsamen Jihad.“ Auch der angeklagte Prediger ist seit Jahren im Visier des Verfassungsschutzes. Sein Netzwerk 'Die Wahre Religion' bilde einen weiteren Schwerpunkt des politischen Salafismus in Deutschland. Wird Abou-Nagie tatsächlich verurteilt, droht ihm eine Strafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.