"Dies wären nicht gerechtfertigte Eingriffe in Freiheitsrechte, nämlich in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie", sagte Papier der FAZ. Zudem habe das Verfassungsgericht immer wieder betont, "dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf".
Die Bundesregierung hatte in der vergangenen Woche angekündigt, sich im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für eine EU-weite einheitliche Obergrenze bei Bargeldzahlungen einzusetzen. Das Finanzministerium sprach von einer "Größenordnung von 5000 Euro". Bargeldtransaktionen verliefen anonym und seien im Gegensatz zu kontenbasierten Transaktionen nicht überprüfbar, begründete das Ministerium den Vorstoß.
Eine gesetzliche Bargeldobergrenze und der Zwang, auf elektronische Zahlungsmittel zurückzugreifen, bedeuteten einen "kräftigen Schritt hin zur weiteren Reglementierung, Erfassung und verdachtslosen Registrierung", sagte Papier der FAZ. Auch sei wohl nicht hinreichend nachweisbar, dass Beschränkungen zum Schutz des Gemeinwohls geeignet und erforderlich seien. "Mit solch vagen Vermutungen und globalen Verdächtigungen können die Freiheitseingriffe nicht legitimiert werden", sagte Papier.