Politik

Erdogan: Erster Erfolg vor deutschem Gericht wegen Schmähung

Der türkische Präsident Erdogan hat einen ersten Erfolg vor Gericht gegen den Filmregisseur Uwe Boll erwirkt. Außerdem geht Erdogans Anwalt auch gegen Springer-Chef Mathias Döpfner vor. Dort stehen seine Chancen allerdings schlecht.
09.05.2016 18:18
Lesezeit: 1 min
Erdogan: Erster Erfolg vor deutschem Gericht wegen Schmähung
Jan Böhmermann. (Screenshot: Dailymotion)

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Der Anwalt des türkischen Präsidenten, Höcker, sagte der dpa, dass ein deutsches Gericht einer einstweiligen Verfügung gegen den Filmregisseur Uwe Boll («Alone in the Dark») vollumfänglich stattgegeben habe. Die Ausfertigung des Gerichtsbeschlusses liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Boll darf demnach beispielsweise nicht mehr sagen, dass Erdogan ein «grenzdebiler kleiner Schwachmat» sei. Die Gerichts- und Anwaltskosten muss Boll tragen.

Zur Rechtfertigung der Unterlassungsklagen sagte Höcker: «Es ist wie bei einer Massenvergewaltigung: Wenn einer anfängt, kriechen alle aus den Löchern und machen mit. Vor allem, wenn es das Opfer angeblich nicht besser verdient hat.

Wir müssen als Gesellschaft aufpassen, wenn der dünne Lack der Zivilisation blättert und kollektive Enthemmung losbricht. Herr Erdogan ist ein Mensch, und die Menschenwürde ist unantastbar.» Sie stehe nach Artikel 79, Absatz 3 des Grundgesetzes auch über der Presse-, Kunst- und Meinungsfreiheit.

Erdogan hat eine einstweilige Verfügung gegen Springer-Chef Mathias Döpfner beantragt. Es gehe dabei um dessen Unterstützung für das Schmähgedicht von Jan Böhmermann, sagte Erdogans Medienanwalt Ralf Höcker der Deutschen Presse-Agentur am Montag in Köln. Das Landgericht Köln habe allerdings schon angedeutet, dass es der einstweiligen Verfügung eher nicht stattgeben werde. Wenn die Verfügung nicht erlassen werden sollte, werde er Erdogan empfehlen, in die zweite Instanz zu gehen, sagte Höcker.

Seine Chancen dort stehen allerdings schlecht - und zwar nicht wegen der engen Freundschaft von Friede Springer und Angela Merkel, sondern weil Döpfners Einlassung aus presserechtlicher Hinsicht einen anderen Charakter hat der Auftritt Böhmermanns.

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