Politik

EU-Gericht: Italien verliert Verfügungsgewalt über Oliven-Bäume

Um die Ausbreitung eines Pflanzenschädlings an italienischen Olivenbäumen zu verhindern, darf die EU-Kommission umfassende Rodungsmaßnahmen anordnen. Wie der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschied, rechtfertigt das Vorsorgeprinzip ein entsprechendes Vorgehen.
09.06.2016 23:01
Lesezeit: 1 min

Italiens Bauern müssen auf Anordnung der EU-Kommission gesunde Olivenbäume vernichten, wenn in ihrer Nähe andere von einem gefährlichen Bakterium befallen sind. Eine entsprechende Verpflichtung der EU-Kommission ist rechtens, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil entschied. Die Maßnahme auf wissenschaftlicher Grundlage diene dem vorsorglichen Pflanzenschutz und entspreche dem Vorsorgeprinzip, hieß es zur Begründung.

In dem Fall geht es um das schädliche Bakterium Xylella, das bereits viele Pflanzen befallen hat und sie letztendlich durch Austrocknung tötet, so die AFP. Es war im Jahr 2013 in Apulien aufgetreten. Aus Angst, es könnte sich auch auf Spanien und Frankreich ausbreiten, ordnete die EU-Kommission 2015 an, befallene Bäume mitsamt den umliegenden gesunden in einem Umkreis von hundert Metern zu fällen. Das Bakterium von bestimmten Zikaden verbreitet, die im Durchschnitt etwa hundert Meter weit fliegen können.

Betreiber von Olivenhainen hatten unter anderem geklagt, weil der EU-Beschluss keine Entschädigungen für die gefällten Bäume vorsieht. Der EuGH betonte nun dazu, dass die Grundrechte-Charta der EU unter bestimmten Umständen die Zahlung einer „angemessenen Entschädigung“ gleichwohl gebieten könne.

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