Der Österreichische Bundesverfassungsgerichtshof gibt am Freitag sein Urteil zur Anfechtung der Präsidentschaftswahl durch die FPÖ bekannt. Ein Sprecher des Gerichts kündigte am Donnerstag auf Twitter eine öffentliche Bekanntmachung für 12.00 Uhr MESZ an. Zuvor würden den Parteien "diverse Beschlüsse" des Gerichtshofes mitgeteilt. Der Kandidat der FPÖ, Norbert Hofer, war in der Stichwahl Ende Mai nur knapp dem ehemaligen Parteichef der Grünen, Alexander Van der Bellen, unterlegen. Knapp 31.000 Stimmen trennten die beiden Kandidaten. Ausschlaggebend für das Ergebnis war die Auszählung der Briefwahlstimmen. Die FPÖ beklagt jedoch, es sei zu Unregelmäßigkeiten bei der Wahl gekommen, und brachte eine Anfechtungsklage bei Gericht ein.
Auch die Grünen räumen ein, dass die Zustände bei der Wahl inakzetabel gewesen seien. Konkrete Manipulationsvorwürfe gibt es zwar nicht. Doch das Verfassungsgericht hat in der Vergangenheit bei Wahlen besonders strenge Maßstäbe angelegt. Schon die Möglichkeit der Manipulation reicht aus, um einer Wiederholung zu veranlassen. Zuletzt war bekannt geworden, dass einzelne Wahlbehörden die Ergebnisse vor dem offiziellen Schluss der Wahllokale an die Austria Presse Agentur weitergegeben hatten. Der Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk sagte im ORF, dass die "Sperrfrist", mit der die Meldungen versehen waren, keinesfalls ausreichend seien - und erwartet einen Wiederholung der Wahl.
In der Zeitung Die Presse schreibt der in Verfassungsangelegenheiten stets gut informierte Benedikt Kommenda:
"Nach dem bisherigen Verlauf kann das Verfahren nur mit einer Aufhebung der Stichwahl enden. Warum? Der Gerichtshof hat an bisher fünf Verhandlungstagen vor den Augen der Öffentlichkeit die wichtigsten Beschwerdepunkte in der Anfechtungsschrift der Freiheitlichen erörtert. Dabei hat sich vorige Woche herausgestellt, dass zwar nicht alle, aber viele von der FPÖ aufgezeigten Unregelmäßigkeiten bei der Auswertung der Briefwahl passiert sind. Etliche Vorschriften über die Auszählung wurden verletzt. Und nicht nur die, wann am Tag nach der Wahl mit der Auszählung zu beginnen ist (9 Uhr). Im Extremfall zählten Beamte Stimmen fix und fertig aus, um der erst für danach einberufenen Bezirkswahlbehörde das Ergebnis zur Unterschrift vorzulegen."