Flüchtlinge erhalten ab sofort erleichterten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Die sogenannte Vorrangprüfung bei der Beschäftigung von Asylbewerbern und Geduldeten wird in 133 der 156 Bezirke der Bundesagentur für Arbeit (BA) für die Dauer von drei Jahren ausgesetzt, wie das Bundesarbeitsministerium am Freitag in Berlin mitteilte. Eine entsprechende Verordnung tritt am Samstag in Kraft.
Flüchtlinge, über deren Antrag auf humanitären Schutz noch nicht entschieden wurde, haben nach drei Monaten Aufenthalt grundsätzlich Zugang zum Arbeitsmarkt. Bislang wurde jedoch geprüft, ob inländische Arbeitnehmer für eine Beschäftigung zur Verfügung stehen, die dann Vorrang hatten. Diese Vorgabe entfällt nun.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) erklärte, bereits in der Vergangenheit seien viele Hürden zur Integration in den Arbeitsmarkt abgebaut worden. Die Aussetzung der Vorrangprüfung sei „ein weiterer Baustein für eine erfolgreiche Integration der Menschen, die zu uns kommen und Fuß fassen wollen“. Durch die Beteiligung der Länder sei sichergestellt, dass die regionale Arbeitsmarktlage angemessen Berücksichtigung finde.
Die 23 Agenturbezirke, in denen weiterhin eine Vorrangprüfung bei Asylbewerbern und Geduldeten vorgenommen wird, befinden sich in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern. Mecklenburg-Vorpommern wurde vollständig von der Neuregelung ausgenommen.