Der Krisenplan der Bundesregierung fördert ein interessantes Detail zu Tage: Die Bundesbank wird im Krisenfall nicht die Institution sein, die die Deutschen mit Bargeld versorgt. Wir lesen in dem Papier der Bundesregierung zum Thema Bargeldversorgung:
Die einzelnen Kreditinstitute haben nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen ordnungsgemäß durchzuführen. Das schließt die Auszahlung von Einlagen ein. Hierfür sind Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Derzeit legt jedes Institut für sich fest, welche Risiken in welchem Umfang es als kritisch einschätzt (vgl. § 25a Absatz 1 Satz 4 und 5 KWG). Sofern ein Kreditinstitut Probleme bei der Bargeldversorgung seiner Kunden als einen für das Institut kritischen Bereich einstuft, muss es entsprechende Notfall- und Krisenpläne vorhalten. Dies gilt dann gemäß § 25a Absatz 2 KWG auch für ausgelagerte Geschäftsfelder, wie zum Beispiel für die Befüllung von Geldautomaten durch Wertdienstleister. Es besteht keine Verpflichtung, für einen betriebsübergreifenden 51 Krisenfall eine Notfallplanung bereitzuhalten, um zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des gesamten Bargeldverkehrs beizutragen.
Die Bundesbank sorgt nach § 3 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG) für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs in Deutschland. Ihr obliegt die Bereitstellung der benötigten bzw. Entgegennahme der abgelieferten Gelder an den Schaltern ihrer 35 regionalen Filialen. Hierzu hält die Bundesbank für ihre Kontoinhaber (Kreditinstitute, Behörden, Zahlungsdienstleister, Personal) Bargeldreserven in allen Stückelungen vor. Darüber hinaus bestehen auf Eurosystem-Ebene strategische Bargeldreserven.
Im Bereich der Bargeldversorgung hat die Bundesbank für ihr Haus sehr umfangreiche Risikovorsorgemaßnahmen, Krisenmanagementpläne und Business Continuity-Planungen erstellt. Diese Planungen zielen vor allem auf Ad-hoc-Maßnahmen bei kürzeren Krisen (ein bis maximal fünf Tage) ab und verschaffen dadurch Vorlaufzeit für das Ergreifen von Maßnahmen bei längeren Krisen
Eine unmittelbare flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Bargeld durch die Bundesbank selbst kann nicht geleistet werden (z. B. wären die derzeit 35 Filialen der Bundesbank - im Vergleich zu aktuell rund 50.000 Geldausgabeautomaten zuzüglich den über 30.000 Bankfilialen - hierfür gänzlich unzureichend, eine Verrechnungs-/Belastungsmöglichkeit im Gegenzug zum einzelnen Bürger besteht nicht). Daher ist eine funktionierende Logistikinfrastruktur (die nicht im Einflussbereich der Bundesbank liegt und die Kreditinstitute sowie die Wertdienstleister einschließt) für eine geordnete Bargeldversorgung der Bevölkerung unbedingt erforderlich.
Die Verteilung des Bargelds an die Bevölkerung erfolgt über die Kreditinstitute, die für den Transport des Bargelds regelmäßig auf Wertdienstleister zurückgreifen. Durch die verstärkte Automation (z. B. automatische Kassentresore in Bankfilialen oder Geldautomaten) können die Auszahlmöglichkeiten im Krisenfall beeinträchtigt sein. Die Sicherstellung der IT-Verfügbarkeit und der Energieversorgung der Kreditinstitute und Wertdienstleister sind daher unverzichtbar. Es gelten die in Abschnitt 7.2 beschriebenen Anforderungen.
Vor diesem Hintergrund bedarf es einer Einbindung aller privatwirtschaftlichen Akteure im Bargeldkreislauf (Kreditwirtschaft und Wertdienstleister) in die allgemeine Krisenvorsorge sowie ihrer Verpflichtung zur Mitwirkung in einem die gesamte Bargeldbereitstellung und -entgegennahme (Bargeldverkehr) umfassenden Krisenkonzept.