Die Verstöße gehen aus einem geheimen Gutachten hervor, das NDR und WDR hätten einsehen können, berichtete der NDR am Donnerstag. Darin heiße es unter anderem: „Der BND hat ohne Rechtsgrundlage personenbezogene Daten erhoben und systematisch weiter verwendet.“
Die Bundesdatenschutzbeauftragte hatte untersucht, wie der BND Telekommunikationsdaten überwacht. Das geheime Gutachten sei auf März datiert und liste auf 60 Seiten ausführlich auf, wie der BND nach Ansicht von Voßhoff systematisch und regelmäßig gegen Grundrechte verstoße. Allein 30 Mal falle der Begriff „rechtswidrig“ im Zusammenhang mit den Abhöraktionen des BND.
Bereits im April hatte das Magazin „Spiegel“ berichtet, dass Voßhoff sich vom BND massiv blockiert sah. „Der BND hat meine Kontrolle rechtswidrig mehrfach massiv beschränkt. Eine umfassende, effiziente Kontrolle war mir daher nicht möglich“, schreibt Voßhoff nun laut NDR und WDR. Aus den Details des Berichts gehe hervor, dass der BND personenbezogene Daten unrechtmäßig ausspioniert, „die für seine Aufgabenerfüllung nicht erforderlich sind“. So seien beispielsweise zu einer Zielperson „personenbezogene Daten von fünfzehn unbescholtenen Personen erfasst und gespeichert“ worden.
Die Gesetzesverstöße seien nach Ansicht von Voßhoff so schwerwiegend, dass der BND weite Teile seiner Arbeit in der Telekommunikations-Überwachungsstation in Bad Aibling einstellen müsse. „Nach geltendem Recht sind die in diesen Dateien gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen“, heißt es laut NDR und WDR in dem Bericht.