Para" href="https://www.facebook.com/LauRa.4586/posts/10203931559883079">Para" target=_blank>www.facebook.com] fliparlo. Anoche a las 1 de la madrugada más o menos, dos parejas nos sentamos en una plaza de Lucena con unos pan...Posted by Laura Esarm on Monday, July 27, 2015
Die vier Jugendlichen bestellten eine Pizza zum Mitnehmen und zwei Flaschen Cola. Sie setzen sich auf die Stufen des Platzes im Zentrum der andalusischen Stadt Lucena, umgeben von Cafés und Geschäften. Als sie ihre Pizza verspeist hatten und ihre Cola austrinken wollten, kam die Polizei und übergab jedem einen Bußgeldbescheid über 300 Euro: Versammlung in der Öffentlichkeit sei verboten, insbesondere zum Konsumieren von Getränken. Dass es sich dabei um alkoholfreie Getränke handelte, sei dabei unerheblich, so ein Bericht der Zeitung El País.
Seit dem Inkrafttreten neuer Sicherheitsgesetze werden in Spanien regelmäßig Bürger für die Ausübung ihrer Meinungs- oder Versammlungsfreiheit bestraft. Die so genannten „Knebelgesetze“ hat die Rajoy-Regierung im Juli gegen den Widerstand aller Oppositionsparteien, Menschenrechtler und Juristen durchgepeitscht. Die Opposition wirft dem Präsidenten vor, damit im Wahljahr gezielt die Bürger vom Protestieren abzuhalten.
Strafen bis zu 600.000 Euro sollen die Bürger von spontanen Demonstrationen etwa vor dem Parlament oder gegen Zwangsräumungen fernhalten: Damit der Protest gar nicht erst auf die Straße kommt, kann schon der Aufruf zu einer Demo in den sozialen Netzwerken bestraft werden. Dazu reicht es, Ort und Zeitpunkt einer geplanten Versammlung auf Facebook zu teilen.
Wegen eines kritischen Facebook-Posts geriet auch dieser Spanier ins Visier der Beamten: Knapp sechs Stunden, nachdem Diaz den Kommentar auf dem sozialen Netzwerk hinterlassen hatte, klingelten die Beamten an seiner Tür. Sie kämen, um das Bußgeld einzufordern, wegen des Kommentars. Sein Vergehen: Er hatte die Beamten online als „Drückeberger“ (Spanisch: Esquateados) bezeichnet. Dank der neuen Sicherheitsgesetze dürfen die Beamten dies als „mangelnden Respekt gegenüber Amtspersonen“ werten und mit Geldstrafen zwischen 100 und 600 Euro ahnden.
Die hierbei von den Polizisten angewandte Begründung ist eine der umstrittensten, weil das neu geschaffene Vergehen „respektloses Verhalten gegenüber Amtspersonen“ von diesen beliebig interpretiert werden kann. Die Bürger sind damit willkürlichen Entscheidungen schutzlos ausgeliefert. Kurz danach war ein weitere Fall bekannt geworden, bei dem ein LKW-Fahrer sanktioniert wurde, weil er einen Polizisten beim Alkoholtest „Kollege“ genannt hat – was der Beamte bereits als respektloses Verhalten wertete.
Wie weit der Interpretationsspielraum geht, zeigt ein weitere Fall: Auch das Foto eines Polizeiautos kostete eine Spanierin 800 Euro. Sie hatte das Bild des Fahrzeugs gepostet, wie es auf einem Behindertenparkplatz steht. Die Beamten schickten ihr einen Bußgeldbescheid, weil sie sich durch die Veröffentlichung des Fotos, auf dem keiner der Beamten zu sehen war, in ihrer Ehre verletzt fühlten.
Besonders problematisch: Die Behörden können die Strafen als Ordungswidrigkeiten ohne richterlichen Beschluss verhängen und durchsetzen. Damit hat die Regierung die Judikative gezielt ausgeschlossen - diese hätte im Einzelfall die Verstöße als Ausübung der verfassungsmäßigen Rechte gewertet. Deswegen habe inzwischen selbst Verfassungsrechtler der Vereinten Nationen gegen das Sicherheitsgesetz protestiert.
Allein die Bundesregierung hat bisher kein kritisches Wort gegen die massiven Einschränkungen der Meinungs-und Versammlungsfreiheit in Spanien verloren: Beim Staatsbesuch von Mariano Rajoy Ende August sagte Angela Merkel lediglich, Deutschland solle sich ein Beispiel an Spaniens Reformkurs nehmen.